Sanierungsprojekt des Iders vorläufig gestoppt


© Moisés Pérez

Ein einziger Eigentümer sträubt sich gegen die Pläne und erreicht ein Urteil zu seinen Gunsten

Ortskundigen ist der Name „Iders“ längst ein Begriff. So heißt das mehrstöckige Wohngebäude an der Avenida Generalísimo in Puerto de la Cruz, das 1991 wegen angeblicher Schäden an der Struktur geräumt wurde, und dessen Eigentümer bis heute darauf warten, ihre Wohnungen zurückzubekommen.

Nach jahrelangem Rechtsstreit, Behördengängen, einer langen Liste von Gutachten und endlosen Eigentümerversammlungen wurde Ende 2006 die Sanierung des mittlerweile baufällig gewordenen und verkommenen zehnstöckigen Gebäudes beschlossen. Die Alternativlösung – ein Abriss – wurde nur von einem Eigentümer befürwortet, der Einspruch gegen den Beschluss einlegte. 6,1 Mio. Euro soll die Sanierung des Iders insgesamt kosten. Nachdem die Eigentümergemeinschaft die Kosten für die Baulizenz – 104.000 Euro – entrichtet hatte, die nach jahrelangem Kampf endlich erteilt wurde, sollte mit den Arbeiten unmittelbar begonnen werden.

Doch auch dieses Mal scheint es das Schicksal nicht gut mit dem Iders-Gebäude zu meinen. Das Landgericht (Audiencia Provincial) in Santa Cruz hat verfügt, dass der Beschluss zur Sanierung des Gebäudes für nichtig erklärt wird, weil die entsprechende Entscheidung der Eigentümergemeinschaft nicht einstimmig sondern lediglich mehrheitlich erfolgt ist. Das sei bei einem Vorhaben von derartigen Ausmaßen nicht zulässig. Damit ist das Projekt vorläufig gestoppt.

Der Eigentümer, der den Einspruch eingelegt hatte, der zu diesem Urteil führte, besitzt mittlerweile 30 % des Gebäudes. Er plädiert für den Abriss und einen Neubau – ein 10-Etagen-Projekt käme allerdings laut gültigem Gemeindebebauungsplan nicht mehr in Frage.

Die Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft, Milagros Castro, erklärte umgehend, dass sie und die übrigen 40 Betroffenen nicht aufgeben und weiter um ihr Eigentum kämpfen werden. Derzeit prüft ein Rechtsanwalt die Möglichkeit eines Einspruchs.

Des Weiteren wollen einige Eigentümer den Fall bei der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen: „Wir wollen, dass nachgeforscht wird, warum wir 1991 grundlos zum Verlassen unserer Wohnungen gezwungen wurden“.  Milagros Castro unterstrich, dass die Eigentümergemeinschaft einem Abriss nur dann zustimmen würde, wenn garantiert wird, dass ein Neubau mit ebenso vielen Stockwerken wie bisher genehmigt wird, damit kein Eigentümer seine Wohnung verliert.

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