Schwarze Liste säumiger Mieter geplant


Die Regierung will die Bereitstellung von Wohnraum fördern

Eine schwarze Liste der Mietschuldner soll, wenn es nach dem Entwicklungsministerium geht, in Zukunft Vermietern zur Einsicht zur Verfügung stehen, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Madrid – Dieses Vorhaben ist Teil des Änderungsantrages der Regierungspartei Partido Popular zum Entwurf des Gesetzes zur „Flexibilisierung und Förderung des Vermietungsmarktes“. Das Ziel ist, den Vermietern mehr Sicherheiten zu geben und so einen Anreiz zu schaffen, ihr Eigentum zur Verfügung zu stellen. So soll das Angebot auf dem Wohnungsmarkt erhöht werden.

Nach dem aktuellen Antrag würden in der schwarzen Liste alle Mieter aufgelistet sein, gegen die – durch eine Zwangsräumung oder einen Schiedsspruch –  ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, aus dem hervorgeht, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Die Betroffenen sollen das Recht haben, die Streichung aus der Liste zu verlangen, wenn die Schuld beglichen ist, und nach höchstens sechs Jahren soll der Eintrag automatisch gelöscht werden.

Es wäre nicht das erste Mal, dass der Wunsch der Regierung, schwarze Listen anzulegen, mit dem Datenschutzgesetz kollidiert. Die Datenschutzbeauftragten wollen jedenfalls sehr genau prüfen, ob der Entwurf mit dem geltenden Datenschutzrecht im Einklang steht.

Um die Liste einsehen zu können, muss ein Vermieter einen Mietvertragsvorschlag mit den Daten des künftigen Mieters einreichen.

Weitere geplante Änderungen beziehen sich auf die Vereinfachung der Zwangsräumungen, Anmeldung von Eigenbedarf zwei Monate, bevor der Mieter ausziehen soll und  um dem Mieter „Sicherheit“ zu geben, die Verpflichtung des Vermieters, den Mieter einen Monat vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages davon zu unterrichten.

Die sozialistische  Abgeordnete Leire Iglesias (PSOE) bezeichnete das Gesetzesvorhaben als unausgewogen und einseitig zugunsten der Vermieter ausgelegt. Was die schwarze Liste angeht, ist sie der Meinung, diese werde es zwangsgeräumten Menschen unmöglich machen, eine neue Wohnung zu finden und, da kein öffentlicher sozialer Wohnungsmarkt existiere, verurteile es die Betroffenen zur Obdachlosigkeit.

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