Schweizer Banken gründeten Scheinfirmen für ihre Kunden


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Korruptionsfall Gürtel

Die spanischen Finanzbehörden beschuldigen die Schweizer Banken, einigen der Beschuldigten im Korruptionsfall Gürtel zu Scheinfirmen in verschiedenen Steuerparadiesen verholfen zu haben.

Madrid – Durch diesen Winkelzug sollen unter anderem der ehemalige Schatzmeister der Regierungspartei PP, Luis Bárcenas, und der frühere Bürgermeister von Boadilla del Monte, Arturo González Panero, Steuerzahlungen vermieden haben, zu denen sie seit Juli 2005 verpflichtet waren. Aus einem Gutachten des Finanzamtes geht hervor, dass zahlreiche spanische Steuerpflichtige anscheinend mit Unterstützung der Schweizer Banken Steuerbetrug begangen haben, welche sich, so sich dies bestätigt, der Geldwäsche schuldig gemacht haben.

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Direktive über die Sparguthaben vom 1. Juli 2005 hatte die Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, die entsprechenden Steuern auf die Zinsen ihrer spanischen Kunden einzubehalten und dem spanisches Fiskus die Daten der Kontoinhaber zugänglich zu machen. So erhielt die Finanzbehörde Zugang zu den Daten Hunderter Schweizer Konten. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass die Bankberater der HSBC ihren Kunden in der ersten Hälfte des Jahres 2005 die Gründung einer Firma in einem Steuerparadies anboten, um die neue Steuer zu umgehen. Als Beweis dienen Rechnungsbeträge des HSBC Trust Services für die Gründungskosten der Scheinunternehmen.

Durch den Wechsel des Kontoinhabers von einem spanischen Bürger zu einer Firma, die ihren Sitz beispielsweise in Panama hat, wurde die Anwendung der Direktive von 2005 und damit die Steuerzahlung an das spanische Finanzamt vermieden.

Keine Strafverfolgung

Die Finanzbehörden, die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft sehen es als      erwiesen an, dass mehrere Schweizer Banken an den Steuerhinterziehungs-Praktiken einiger der Angeklagten im Korruptionsfall Gürtel beteiligt waren. Sie werden jedoch nicht gegen diese Geldinstitute vorgehen, denn obwohl Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorliegen, wurden diese außerhalb Spaniens begangen und unterliegen damit auch nicht der spanischen Gerichtsbarkeit. So können zwar Luis Bárcenas, der Ex-Bürgermeister González Panero und andere Angeklagte im Fall Gürtel wegen Steuerhinterziehung belangt werden, die Banken HSBC und Lombard Odier, welche ihnen die Gründung der Scheinfirmen ermöglichten, bleiben jedoch von juristischen Konsequenzen verschont.

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