Sicherheitsbehörde warnt Drohnen-Piloten


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Bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen in Spanien Strafen von bis zu 225.000 Euro

Drohnen, diese unbemannten Luftfahrzeuge sind schwer in Mode. Nicht nur zu militärischen Zwecken werden sie immer häufiger eingesetzt – auch Privatleute lassen die kleinen surrenden, ferngesteuerten Fluggeräte immer häufiger durch die Luft fliegen.

Die spanische Luftsicherheitsbehörde AESA hat sich nun dazu veranlasst gesehen, eigens ein Merkblatt für Hobby-Piloten zu veröffentlichen, das die Rechtslage verdeutlicht: Private Drohnen dürfen demnach nur auf Modellflugplätzen oder über völlig unbewohnten Gebieten geflogen werden.  Man brauche dazu zwar keine Pilotenlizenz, aber die sichere Steuerung des Geräts ist Voraussetzung, denn die Rotoren einer Drohne können schwere Verletzungen verursachen. Verantwortlich ist stets die Person an der Fernsteuerung, die außerdem ihr Fluggerät stets in Sichtweite behalten muss und nicht höher als 120 Meter fliegen darf.

Ausdrücklich untersagt ist das Fliegen in Stadtgebieten oder über Menschenansammlungen – seien es Parkanlagen, Strände,  Konzerte, Hochzeiten, Demonstrationen etc. 

„Drohnen sind kein Spielzeug”

Auch nachts dürfen die Geräte nicht abheben, und in der Nähe von Flughäfen oder Einrichtungen, wo anderweitiger Flugverkehr herrscht – etwa von Fallschirmspringern, Paraglidern oder Ultraleichtfliegern ist der Betrieb einer Drohne ebenfalls tabu.

Die AESA warnt: „Drohnen sind kein Spielzeug, sondern Luftfahrzeuge”, die „nur mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und an geeigneten Plätzen” benutzt werden dürfen.

Die professionelle Nutzung von Drohnen wurde in Spanien vor einem Jahr reguliert. Für Privatpersonen kommen diese  strengen Vorschriften – etwa eine Anmeldung der Flüge bei der Behörde – zwar nicht zum Tragen, jedoch seien trotzdem eine Reihe von Sicherheitsvorschriften zu befolgen. 

Zuwiderhandlungen können wie üblich in Spanien extrem teuer werden: Für den leichtsinnigen Einsatz sind Multas von bis zu 225.000 Euro vorgesehen.

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