Spanien im Infantin Leonor-Fieber


© Casa de Su Majestad el Rey/Borja

Am 31. Oktober wurde Leonor, die erste Tochter des Kronprinzenpaares Felipe und Letizia geboren

Die langerwartete Nachricht kam auf ungewöhnlichem Weg: Per SMS informierte das spanische Königshaus am 31. Oktober gegen fünf Uhr morgens die wichtigsten Nachrichtenstationen des Landes über die Geburt des ersten Kindes von Kronprinz Felipe und Prinzessin Letizia – eine Tochter. Wenig später folgte eine konventionellere Pressemitteilung: „Seine Königliche Hoheit Kronprinz Felipe und seine Frau Prinzessin Letizia freuen sich darüber, die Geburt ihrer Tochter bekannt geben zu können.“

So in etwa lautete der Text. Endlich war nun auch das monatelange Rätselraten um das Geschlecht des ersten Nachkömmlings des Kronprinzenpaares zuende.

Bereits Stunden vor der Geburt der Infantin war in sämtlichen nationalen Fernseh- und Radiosendern darüber informiert worden, dass Prinzessin Letizia gegen 20.30 Uhr des 30. Oktober in die Madrider Klinik Ruber Internacional eingewiesen worden war und alles darauf hindeutete, dass es sich diesmal nicht um einen „falschen Alarm“ handelte. In regelmäßigen Abständen unterbrachen die Sender ihr reguläres Programm, nur um darüber zu informieren, dass es bislang leider noch nichts Neues zu berichten gäbe.

Obwohl noch Wochen bis zu dem errechneten Geburtstermin fehlten, spekulierten die nationalen Medien schon seit Tagen über die Möglichkeit, dass die Geburt kurz bevorstand. So war es dann auch: Etwa drei Wochen zu früh kam die kleine Infantin um 1.46 Uhr per Kaiserschnitt auf die Welt. Dennoch wog sie bei ihrer Geburt stattliche 3,540 Kilo und war 47 Zentimeter groß. Der chirurgische Eingriff sei nötig geworden, weil die Wehenaktivität trotz künstlicher Unterstützung nicht voranschritt, erklärte der Gynäkologe Luis Ignacio Recasens später, der die Prinzessin bereits über die gesamte Schwangerschaft begleitet hatte. Mutter und Kind gehe es jedoch ausgesprochen gut.

Kurz vor sechs Uhr morgens trat ein müder, aber nichtsdestotrotz vor Freude strahlender Kronprinz vor die Medienvertreter, die bereits seit Stunden und trotz des strömenden Regens ausgeharrt und sich jetzt in großer Zahl in einem eigens vor der Klinik aufgebauten Pressezelt versammelt hatten. Sichtlich ergriffen erklärte er den Anwesenden, wie überglücklich er und seine Frau über die Geburt ihrer ersten Tochter seien, die den Namen Leonor de Borbón Ortiz erhalte. „Den Augenblick zu erleben, wie dein Kind auf die Welt kommt, ist einfach unbeschreiblich“, so der Kronprinz wörtlich.

Im Gegensatz zum übrigen Spanien hatten weder er noch Doña Letizia das Geschlecht ihres ersten Kindes vor der Geburt wissen wollen. Immer wieder hatten sie der Presse gegenüber betont, dass ihnen diese Frage völlig unwichtig sei. So erzählte Felipe dann auch, dass er, von der Emotion überwältigt, kurz nach der Geburt der Infantin gar nicht darauf geachtet hatte, ob es nun ein Mädchen oder ein Junge war. Er musste erst beim Arzt nachfragen, um zu erfahren, dass er Vater einer Tochter geworden war. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, war der Kronprinz bei der Geburt seiner Tochter dabei. So detailliert wie möglich habe er seiner Frau, die nur lokal betäubt worden war, alles beschrieben, was sich ereignete.

Eine Prinzessin und ihre „institutionelle Bedeutung“

Während für die meisten Spanier die Frage nach dem Geschlecht des ersten Nachkömmlings des spanischen Kronprinzenpaares auf purer Neugier beruhte, war die Angelegenheit auf offizieller und politischer Ebene von weit größerer Bedeutung. Das spanische Thronfolgerecht (Artikel 57) gibt nämlich immer noch den männlichen Nachfolgern den Vorzug. Sollte der neugeborenen Infantin also noch ein jüngerer Bruder folgen, würde dieser nach geltendem Recht als Thronfolger angesehen. Dass dies längst nicht mehr zeitgemäß ist und einer Änderung bedarf, darüber sind sich alle wichtigen Institutionen sowie die beiden größten nationalen Parteien PSOE und PP einig. Bislang hatte sich nur keine Regierung an die komplexe Reform gewagt. Nicht zuletzt, weil eine Verfassungsänderung nicht nur einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern bedarf, sondern deren Auflösung erforderlich würde und Neuwahlen fällig wären. Auch das neue Abgeordnetenhaus muss dann in der Angelegenheit eine Zweitdrittelmehrheit erzielen und das spanische Volk in einem Referendum seine Zustimmung geben.

Kein Wunder also, dass alle Regierungen bislang vor der heiklen Angelegenheit zurückschreckten.

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