Großbritannien gesteht „Voll-Residenten“ etwa die gleichen Rechte wie den EU-Bürgern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu
Madrid – Während Spanien im Eilverfahren die Rechte der britischen Residenten für die Zeit nach dem Brexit absicherte, kam Großbritannien nur teilweise einer entsprechenden Regelung für spanische Residenten in Großbritannien nach. Außenminister Josep Borrell warnte die britische Regierung, sollte es keine ähnliche Gleichstellung der Rechte für Spanier in Großbritannien geben, werde man auch hierzulande die Rechte für die britischen Residenten einschränken.
Betroffen sind mehr als eine halbe Million Personen, 365.967 britische Residenten in Spanien und 180.000 in Großbritannien lebende Spanier. Beide Regierungen scheinen gewillt, die Rechte dieser ausländischen Residenten zu sichern, weichen jedoch bei dem jeweiligen Vorgehen voneinander ab. Großbritannien hat sich für ein Modell entschieden, das für alle EU-Bürger gilt, und, bis auf bestimmte Ausnahmen, fast alle Rechte garantiert, die bislang unter dem Schirm der EU gewährleistet sind. Dabei wird unterschieden zwischen dem Status als Resident, dem ein breites Spektrum an Rechten zugesprochen wird, und dem Status des „Vor-Residenten“ mit weniger Rechten.
Spanien hat einen anderen Weg eingeschlagen. Bereits im März hat die Regierung eine Rechtsverordnung verabschiedet, die, selbst im Fall eines harten Brexit, den Briten alle Rechte im täglichen Leben und Möglichkeiten garantiert, wie beispielsweise die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Führerscheinen, die öffentliche Gesundheitsversor-
gung oder die Arbeitserlaubnis. Den in Spanien tätigen britischen Unternehmen wird, allerdings eingeschränkt, ihre Geschäftstätigkeit sichergestellt.
Bei einem Treffen des Brexit-Ministers Steve Barclay mit dem spanischen Außenminister Josep Borrell in Madrid wies Borell den britischen Brexit-Beauftragten darauf hin, dass die Rechtsverordnung über die Garantie der Rechte der britischen Residenten an eine entsprechende Regelung Großbritanniens für dort lebende Spanier geknüpft sei, so wie im Gesetzestext vorgesehen. Den Briten wurde eine zweimonatige Frist gesetzt, um per Gesetz die gleichen Rechte für spanische Bürger und Unternehmen in Großbritannien festzulegen.
Aus Diplomatenkreisen heißt es jedoch, die Briten hätten diese Bedingung bereits erfüllt, indem sie das Recht auf Arbeit, den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung oder das Recht auf Leistungen der Sozialversicherung garantiert hätten.
Allerdings erfolgt die Anerkennung als Resident mit abgesichertem Status und Rechten nicht automatisch.
Bis 31. August hatten 86.400 Spanier den entsprechenden Antrag gestellt, von denen bis dato und Schätzungen des Außenministeriums zufolge in mehr als 70.000 Fällen eine positive Entscheidung gefallen sein soll.