Der Suchmaschinenbetreiber könnte gegen das spanische Strafgesetzbuch verstoßen haben
Der spanische Datenschutzverein Asociación para la Prevención y Estudio de Delitos, Abusos y Negligencias en Informática y Comunicaciones Avanzadas (Apedanica) hat den Suchmaschinenbetreiber Google wegen der illegalen Erfassung privater Daten durch die Fahrzeuge von Google Street View angezeigt.
Madrid – Die Google-Fahrzeuge, die seit 2008 weltweit mit hochmodernen Kameras ausgestattet durch Straßenzüge fahren und diese abfotografieren, sollen dabei in der Vergangenheit gleichzeitig eine Vielzahl von zusätzlichen Daten zum Beispiel privater Schnurlosnetzwerke (WLAN) erfasst haben.
Der 23-seitige Bericht des Internet-Sachverständigen Stroz Friedberg, der von Google zur Aufklärung der Vorwürfe beauftragt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die Google-Fahrzeuge zwar automatisch Daten von ungeschützten WLAN’s erfasst, mit Verschlüsselung gesicherte Netzwerke jedoch ignoriert habe. Die Erfassung der offenen Netze selber sei auch nur auf einen „Fehler“ in der Software zurückzuführen, wie der Generaldirektor von Google in Spanien, Javier Rodríguez, versicherte. Google will diese Daten der spanischen Datenschutzbehörde AEPD zur Verfügung stellen, die eine Untersuchung der Anschuldigungen eingeleitet hat.
„Klarer Vorsatz“
„Etwas, was sorgfältig programmiert wurde und in 30 Ländern zum Einsatz kam, kann doch kein ‘Fehler’ sein“, sagte der Präsident von Apedanica, Miguel Angel Gallardo. „Man lässt es wie einen Fehler aussehen, aber dies ist vorsätzlich geschehen“.
Die Datenschützer fordern in der Anklageschrift die Vorladung des gesetzlichen Vertreters von Google, dem sie eine mögliche Verletzung des Artikels 197 des Strafgesetzbuches vorwerfen, das für das Abfangen von Datenübertragungen Gefängnisstrafen zwischen einem und vier Jahren vorsieht.
Google Street View steht europaweit in der Kritik. In Deutschland und Italien haben die Datenschutzbehörden Untersuchungen eingeleitet. In Österreich und Griechenland wurde den Kamera-Fahrzeugen im Mai per einstweiliger Verfügung der Einsatz untersagt.
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