Staatsanwaltschaft nimmt die Klage gegen Prinzessin Cristina zurück


Für den Ehemann beantragt er 18 Jahre Haft

Der Fall „Urdangarin“ des Ehemannes der Infantin Cristina geht mit Riesenschritten auf die Eröffnung des Prozesses mit der mündlichen Einvernahme von 14 der ursprünglich 20 verdächtigten Personen zu. Wie aus Kreisen der Staatsanwaltschaft verlautete, sollen mehr als dreihundert Zeugen vernommen werden. Es sei damit zu rechnen, dass die Verhandlungen vor dem Gerichtshof in Palma de Mallorca spätestens im März kommenden Jahres beginnen können.

Madrid – Untersuchungsrichter José Castro hat vor einigen Tagen vom Antikorruptions-Staatsanwalt Pedro Horrach die mehr als 600 Seiten umfassende Anklageschrift mit zusätzlich zwei Anhängen erhalten, die er eingehend studieren muss, bevor er entscheidet, wer letztendlich auf der Anklagebank sitzen wird.

Die Staatsanwaltschaft wird gegen den Hauptangeklagten Iñaki Urdangarin für acht Straftaten Gefängnisstrafen von insgesamt 18 Jahren sowie Geldstrafen von 3,5 Millionen Euro beantragen. Jaume Matas, der ehemalige Präsident der Regionalregierung der Balearen, der Urdangarin und seiner sogenannten Stiftung Nóos Zahlungen in Millionenhöhe „zugeschustert“ hat, soll mit elf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Was eine Anklage gegen Prinzessin Cristina betrifft, so ist Staatsanwalt Horrach nach wie vor der unverrückbaren Meinung, dass es weder konkrete Indizien noch Mechanismen für die Interpretation des Gesetzes gebe, um die Infantin Cristina de Borbón auf die Anklagebank zu zitieren. Richter José Castro dagegen ist  noch immer der Meinung, dass die Prinzessin der Steuerhinterziehung verdächtig ist.

Horrach klagt sie zwar nicht an, doch verlangt er, dass sie eine Summe von 600.000 Euro als Entschädigung zahlt, weil sie auch in den Genuss der Gelder gekommen ist, welche ihr Mann illegal erzielt hat.

„Prinzessin Christina wird umgehend die Summe von rund 600.000 Euro hinterlegen, welche der Staatsanwalt festgelegt hat, um damit jegliche private Haftung zu erfüllen“, erklärte ihr Anwalt, Miquel Roca, in der Tür seiner Praxis in Barcelona, wo ihn die Medien geradezu bedrängten. Der Verteidiger der Prinzessin begrüßte das Schreiben des Antikorruptions-Staatsanwalts Pedro Horrach, der fest entschlossen scheint, sie vor einer Anklage zu bewahren. „Sein Schreiben beweist, dass Prinzessin Cristina sich korrekt verhalten hat“, unterstrich der Anwalt wiederholt. Er werde in den nächsten Tagen dem Richter einen Brief zukommen lassen, in dem er formell beantragen wird, über den Fall Prinzessin Cristina die Akten zu schließen. Der Jurist vertritt die Meinung, dass, wenn die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium sich dafür ausgesprochen haben, eine Klage gegen sie fallen zu lassen,  der Richter praktisch keine andere Wahl hat, als ebenfalls so zu entscheiden. „Das wäre konform mit Recht und Gesetz“, unterstrich er mit Nachdruck.

„Dieser Staatsanwalt ist immer strikt im Sinne der Legalität vorgegangen, was die Untersuchungen gegen die Prinzessin Cristina betrifft“, erklärte Roca an anderer Stelle. Dabei vermied er jeglichen Kommentar zu der Forderung der radikalen Gewerkschaft „Manos limpias“ – saubere Hände –, die als Nebenklägerin auftritt und acht Jahre Gefängnis für die Schwester von König Felipe fordert. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen für Urdangarin und seinen Ex-Sozius Diego Torres wollte er nicht kommentieren. Roca und die übrigen Verteidiger seines Teams werden sich in Kürze mit der Prinzessin treffen, um die weiteren Schritte vorzubereiten.

Jetzt liegt es in den Händen des Richters Castro, ob es Cristina de Borbón erspart bleibt, neben ihrem Mann auf der Anklagebank Platz zu nehmen.

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