Staatsanwaltschaft zeigt Eigentümer eines umstrittenen Küstengrundstücks an


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Der ehemalige ranghohe Beamte des Küstenamtes erhielt trotz strengem Gesetz eine Baugenehmigung

Die Staatsanwaltschaft Santa Cruz de Tenerife hat Anzeige gegen den ehemaligen Chef­ingenieur einer Abteilung des spanischen Küstenamtes erstattet, der Miteigentümer eines Grundstücks in Tabaiba ist, auf dem derzeit ein Gebäude mit 16 Wohneinheiten gebaut wird.

Mariano González Becerra machte im November letzten Jahres Schlagzeilen, als unter großem Protest der Anwohner und Nutzer der Strand Playa del Moro in Tabaiba von der Polizei abgesperrt wurde, damit auf dem direkt oberhalb gelegenen Hanggrundstück die Bauarbeiten beginnen konnten. Das Grundstück liegt nur wenige Meter vom Ufer entfernt und doch erhielten die Eigentümer eine Baugenehmigung, während in vielen Küs­tenorten Spaniens Haus- und Grundstückseigentümer wegen des Küstengesetztes von 1988 um ihren Besitz fürchten müssen. Das „Ley de Costas 22/ 1988“ untersagt die Bebauung direkt an der Küste – auf Dünen, Klippen und Stränden. Gleichzeitig stellt es einen abgegrenzten Küstenstreifen landeinwärts unter Schutz, der als öffentlicher Grund und Boden ausgewiesen wird. Eine genaue Abgrenzung dieses  Küstenstreifens und der Gebiete, die Staatseigentum sind, läuft seit Jahren und soll vom Umweltministerium erst 2011 abgeschlossen werden. Viele fragen sich, warum gerade das Grundstück in Tabaiba trotz Küstengesetz bebaut werden kann. Die Bürgerplattform zum Schutz der Küste von El Rosario hat bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen „möglicher Illegalität der erteilten Baulizenz“ erstattet.

Mariano González Becerra war bis 2005 in leitender Position beim Küstenamt und stellvertretender Direktor der Be­hörde. Die von ihm gegründete Deo Volente Sur S.L. erwarb das Grundstück seinerzeit von Fernando Coello, der von der kanarischen Regierung zwar schon die Baulizenz erteilt bekommen hatte, jedoch nicht die Genehmigung des Küs­tenamtes für die Strandsperrung. Mariano González Becerra schied als Geschäftsführer der Deo Volente Sur S.L. nur drei Monate vor dem Kauf aus. Die Genehmigung des Küstenamtes war offenbar kein größeres Problem mehr und erfolgte.

González Becerra ließ sich bisher von der Anzeige der Staatsanwaltschaft kaum beeindrucken. „Ich habe ein absolut reines Gewissen, denn meine Hände können sauberer nicht sein“, sagte er. Mit leichter Überheblichkeit äußerte er seine Überraschung darüber, denn er habe nicht geglaubt, dass die Staatsanwaltschaft auf die Anzeige der Bürgerplattform überhaupt reagieren würde. „Es macht mir nichts aus. Sie werden mich vorladen und ich werde meine Aussage machen. Es beunruhigt mich nur die Zeit, die ich dadurch verlieren werde“, sagte er. Ob er eine wirklich so reine Weste hat wie er behauptet wird sich zeigen…

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