Stadtästhetik: Keine Wäscheständer mehr auf dem Balkon


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Stadtverwaltung von Adeje erlässt neue Verordnung, die auch das Grillen auf straßenseitigen Balkons untersagt

Die Stadtverwaltung von Adeje hat eine neue Verordnung erlassen, die der Ästhetik des Stadtbildes zuträglich sein soll. Künftig darf auf Balkons von Wohnhäusern, die von der Straße aus sichtbar sind, keine Wäsche mehr getrocknet werden.

Ebenso wie Wäscheständer ist auch das Anzünden von Grills auf den Balkons oder Terrassen verboten. Dies, so erläuterte Stadtdezernent José María Álvarez, sei angesichts verschiedener Beschwerden von Anwohnern beschlossen worden. Die Maßnahme soll das respektvolle Zusammenleben ebenso fördern wie das Image der Stadt. Die Stadtverwaltung wird unter Berufung auf die neue Verordnung in Zukunft jegliches Verhalten oder Vorgehen untersagen können, das dem Stadtbild schadet.

Auch für den Bau von Wohnungsgebäuden gibt es neue Vorschriften. So muss sich der Bauherr mit seinen Plänen dem bestehenden Stil anpassen bzw. mit Gebäuden in der Nähe in Farbe und Gestaltung harmonieren.

Strengere Kontrolle im Bereich des Timesharing

Hart vorgehen will die Stadtverwaltung von Adeje künftig gegen die Belästigung der Urlauber durch die Timesharing-Verkäufer und -werber. Die durch unsaubere Machenschaften einiger Unternehmen in Verruf geratene Urlaubsvariante des Teilzeiteigentums wird seit vielen Jahren auf Teneriffa angeboten, und die Belästigung der Touristen durch die Verteiler von Flyern wird von der Stadtverwaltung als ernstzunehmendes Problem eingestuft, das zu einer Imageschädigung führen kann.

Künftig sollen die Timesharing-Firmen, die ihre Mitarbeiter zu Werbezwecken in das Urlaubsgebiet von Costa Adeje schicken, über eine städtische Lizenz verfügen.

Die Timesharing-Verkäufer müssen sich als solche ausweisen können und dürfen nur zwischen 10.00 und 20.00 Uhr tätig werden.

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften werden Bußgelder in Höhe von 500 bis 3.000 Euro riskiert.

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