Steueramnestie Teil II


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Noch günstigere Bedingungen für Steuerhinterzieher

Aufgrund des geringen Anklangs und der Kritik von Steuerexperten beschloss das Finanzministerium, nun noch weitergehende Anreize für Steuerbetrüger, um diese zur Legalisierung hinterzogener Gelder zu ermuntern.

Madrid – Der Staat braucht dringend Geld, und so beschloss die Regierung vor einiger Zeit die Einführung einer Steueramnestie. Nur mit zehn Prozent der hinterzogenen Summe mussten Steuerpflichtige ihr Schwarzgeld versteuern, wenn sie sich bis November dieses Jahres für eine Selbstanzeige entscheiden würden (das Wochenblatt berichtete) – weit weniger als sie bei ordnungsgemäßer Versteuerung bezahlt hätten. Auch vor Jahresende 2010 erworbenes Bargeld konnte durch eine spezielle Steuererklärung und die  Einzahlung auf ein Konto legalisiert werden. Das Finanzamt hoffte darauf, dass 25 Milliarden Euro Schwarzgeld auf diesen Weg ans Tageslicht kämen und 2,5 Milliarden Euro in die Staatskassen gespült würden.

Von Anfang an kritisierten einige Anwaltskanzleien und Steuerberater, die Anreize seien zu gering und die rechtlichen Garantien für ihre Mandanten zu unsicher gefasst, sodass sie ihren Klienten das Modell kaum empfehlen könnten. Tatsächlich hatte sich bis Ende Juni kein Großvermögender die erleichterten Bedingungen zur Legalisierung von Schwarzgeld zunutze gemacht. Folglich gab es kaum zusätzliches Geld für das weit überlastete spanische Staatssäckel.

Nun beschloss die unter Finanzierungsdruck stehende Regierung vor kurzem, es den Steuersündern noch einfacher zu machen. Zum einen locken noch geringere Steuerzahlungen, zum anderen ein Verzicht auf Nachprüfung seitens des Finanzamtes.

Früher war es so, dass Steuerhinterzieher verjährtes (ab vier Jahren) Schwarzgeld durch Einreichung einer zusätzlichen Steuererklärung und Zahlung der Steuern, der Verzugszinsen und einer Geldstrafe legalisierten konnten. Nach der nun erweiterten Steueramnestie reicht es aus, allein die Zinsen mit 10% zu versteuern.

Für noch nicht verjährtes Schwarzgeld gilt weiterhin der äußerst ermäßigte Steuersatz von 10% auf die Gesamtsumme.

Außerdem sichert das Finanzamt zu, die spezielle Erklärung der Steuerhinterzieher nicht nachzuprüfen.

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