Steuererklärung 2014


Vom 7. April bis 30. Juni

Am 7. April läuft die Kampagne für die Einkommen- und die Vermögenssteuererklärung des Jahres 2014 an.

Bis zum 30. Juni haben Steuerpflichtige Zeit, ihre Steuererklärung (IRPF) abzugeben. Das Finanzamt fertigt wie üblich einen Entwurf davon „nach Aktenlage“ an – den sogenannten Borrador –, der über die Website www.agenciatributaria.es“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>www.agenciatributaria.es heruntergeladen werden kann. Dafür ist es lediglich erforderlich, unter Angabe der NIF-Nummer, des in der Einkommensteuererklärung 2013 im Kästchen 415 aufgeführten Betrages sowie der gewünschten Handy-Nummer eine Referenznummer anzufordern, die per SMS auf das angegebene Mobilfunktelefon zugeschickt wird. Die vom Fiskus vorgefertigte Einkommensteuererklärung kann direkt bestätigt oder geändert eingereicht werden. 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung selbst über das Hilfsprogramm PADRE zu erstellen oder diese vom Steuerberater oder von einer Service-Einrichtung des Finanzamtes erstellen zu lassen.

Das Finanzamt setzt mittlerweile fast ausschließlich auf die neuen Technologien. So wird in diesem Jahr der „Borrador“ nur noch per Post zugeschickt, wenn das entsprechende Kästchen in der Einkommensteuererklärung des vergangenen Jahres angekreuzt worden und der Entwurf noch nicht heruntergeladen worden ist. 

Wer über ein „Certificado digital“ oder einen Zugangscode verfügt, kann über www.agen

ciatributaria.es direkt auf seinen „Borrador“ zugreifen. 

Die Frist zur Überweisung einer eventuell zu leistenden Nachzahlung endet am 25. Juni.

Vom 11. Mai bis zum 30. Juni sind die Service-Einrichtungen des Finanzamtes bei der Erstellung und Einreichung behilflich. 

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