Strafantrag im Teresitas-Fall zum Verfahren zugelassen


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Santa Cruz’ Bürgermeister sowie mehrere Ratsherrn stehen unter Korruptionsverdacht

Der Oberste kanarische Gerichtshof (TSJC) hat am 3. Januar einen Strafanantrag im sogenannten Teresitas-Skandal gegen den Bürgermeister von Santa Cruz de Tenerife, Miguel Zerolo, sowie mehrere Ratsherrn zum Verfahren zugelassen.

In der Klage, die die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft Mitte Dezember vergangenen Jahres einreichte, werden Zerolo (CC) und mehreren Ratsmitgliedern, darunter die ehemaligen Fraktionssprecher von PP und PSOE, sowie renommierten kanarischen Unternehmern Amtspflichtverletzung und Unterschlagung öffentlicher Gelder bei dem Verkauf von Grundstücken hinter dem Las Teresitas-Strand vorgeworfen. Der TSJC hat für einen Monat Untersuchungs- und Ermittlungsgeheimhaltung in dem Verfahren verfügt.

Wie Staatsanwältin María Farnés Martínez in der Klageschrift ausführt, sollen die Unternehmer Antonio Plasencia und Ignácio González, heute Vorsitzender der Handelskammer, unter dem Schutzmantel des eigens dafür gegründeten Unternehmens Inversiones Las Teresitas für 30 Millionen Euro Grundstücke hinter dem Teresitas-Strand gekauft haben, und zwar wenige Tage, bevor der Oberste Gerichtshof den Eigentümern das Baurecht zusprach. Placencia und González verkauften daraufhin ein Drittel der Grundstücke der Stadtverwaltung von Santa Cruz de Tenerife für 53 Millionen Euro. Doch damit nicht genug, die Stadtverwaltung ordnete außerdem eine Neuklassifizierung des Geländes in Bauland der verbleibenden zwei Drittel an, so dass der Wert auf 120 Millionen Euro anstieg.

Es gäbe nichts, dass den überteuerten Kauf der Grundstücke seitens der Stadtverwaltung rechtfertige, heißt es in dem Strafantrag unter anderem. Frühere Beschlüsse verdeutlichten außerdem, dass die Stadtverwaltung einen hoffnungslos überhöhten Preis für etwas bezahlt hat, das ihr ohnehin schon gehörte.

„Reines Gewissen“

Er sei der erste gewesen, der gefordert habe, dass der Las Teresitas-Fall vor das Gericht käme, verteidigte sich Bürgermeister Miguel Zerolo nach bekannt werden des Strafantrags und beteuerte erneut, er habe ein „reines Gewissen“. Die jetzt gerichtlich in Frage gestellte Verkaufsaktion der Grundstücke hinter dem Las Teresitas-Strand verfüge über sämtliche notwendigen Unterlagen und Gutachten und sei von allen im Stadtrat vertretenen Parteien befürwortet worden. Er blicke den Ermittlungen also ruhigen Gewissens entgegen.

Zumindest was seine eigene Partei betrifft, die kanarische Koalition (CC), verfügt der Stadtvater auch noch über den gesamten Rückhalt. In anderen Parteien werden jedoch immer kritischere Stimmen laut, und das obwohl unter den Verdächtigten Vertreter jeglicher politischer Couleur zu finden sind.

Führungskräfte der CC versuchen hingegen weiterhin die Aufmerksamkeit von Zerolo abzulenken, in dem sie Noch-Justizminister und Spitzenkandidat der kanarischen Sozialisten bei den nächsten Kommunalwahlen, Juan Fernando López Aguilar, wiederholt beschuldigen, seine privilegierte Position auszunutzen, um unlauteren Wahlkampf zu betreiben.

In Wirklichkeit stünde er nämlich hinter dem Strafantrag, wird unter anderem moniert. López Aguilar hat jeglichen Zusammenhang vehement zurückgewiesen.

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