Ende Mai ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten
Am 25. Mai trat in Spanien die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, die für die 25 Millionen Verkehrsteilnehmer in Spanien eine Reihe von Änderungen vorsieht. Vor allem soll die Abwicklung von Strafen, in Spanien „Multas“ genannt, verbessert werden.
Madrid – Wie Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba mitteilte, soll die Quote von 25 % unbezahlter Strafzettel gesenkt werden und verhindern, dass einige Verkehrssünder straffrei ausgehen. Rubalcaba nannte das neue System „leichter und gerechter“ als das alte, andererseits sei es ein Gesetz, von dem er wisse, dass es ihn „nicht beliebter machen wird“. Eine bessere Zahlungsmoral soll einerseits durch Anreize geschaffen werden, etwa dadurch, dass der Rabatt auf Strafzettel, die freiwillig innerhalb von 20 Tagen bezahlt werden, von vorher 30 auf jetzt 50 % erhöht wurde. Andererseits wurde die Verjährungsfrist von einem auf vier Jahre verlängert, und bei vier unbezahlten „schweren Verstößen“ verweigert Tráfico (das Straßenverkehrsamt) dem Säumigen jede Amtshandlung.
Weitere Änderungen:
– Der Einzug des Führerscheins von einem bis drei Monate für schwere Verstöße wird abgeschafft. Es gilt nur noch das Punktesystem, wonach der Führerschein erst dann eingezogen wird, wenn die entsprechende Punktzahl erreicht ist.
– Die Unterschiede in der Höhe der Sanktionen zwischen verschiedenen Behörden (Stadtverwaltung, Guardia Civil etc.), die bis zu 600 Euro betragen konnten, wurden vereinheitlicht. Nun kosten „leichte Verstöße“ 100 Euro, „schwere Verstöße“ 200 Euro und „sehr schwere Verstöße“ 500 Euro oder mehr.
– Die eingenommenen Strafgelder werden alle dazu verwendet, die Verkehrssicherheit zu verbessern, zur Unfallverhütung und zur Unterstützung von Verkehrsopfern.
– Die Zahl der Verstöße, bei denen Strafpunkte fällig werden, wird von 27 auf 20 reduziert.
– Als „schwere Verstöße“ gelten neuerdings u.a. das Programmieren des Navigationsgerätes während der Fahrt oder das Parken auf einem Behindertenparkplatz. Die Verwendung von Radardetektoren oder -störgeräten wird als „sehr schwerer Verstoß“ mit bis zu 6.000 Euro geahndet.
15 Millionen „Multas“
In Spanien werden jährlich 15 Millionen Strafzettel verteilt, davon vier Millionen vom Staat selbst (z.B. Guardia Civil), der Rest von den Ordnungsämtern der Gemeinden. Rubalcaba erwartet durch die neuen Regelungen weniger Einnahmen als zuvor und wies Gerüchte zurück, das neue Gesetz stünde im Zusammenhang mit dem Sparprogramm von Zapatero, da es etwa im gleichen Zeitraum in Kraft trat. Es ginge viel mehr auf eine Gesetzesinitiative von 2007 zurück und sei das dritte und letzte einer Serie von Reformen der Straßenverkehrsordnung, die die sozialistische Regierung auf den Weg brachte.
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