Streikposten-Artikel aus dem Strafrecht gestrichen

Ein Streikposten blockiert den Verkehr in Valencia. (Archivbild) Foto: efe

Ein Streikposten blockiert den Verkehr in Valencia. (Archivbild) Foto: efe

Mit bis zu drei Jahren Haft konnte bestraft werden, wer im Zuge eines Streiks Kollegen daran hinderte, zur Arbeit zu gehen

Madrid – Der Senat hat den Artikel 315.3 des spanischen Strafgesetzbuches gestrichen, der in den vergangenen zehn Jahren rund 300 Gewerkschaftern und Streikenden Anklagen eingebracht hat, bei denen Bußgelder oder gar Haftstrafen im Raum standen. Der Artikel sah Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren für diejenigen vor, die andere Arbeitnehmer dazu nötigen, sich an der Arbeitsniederlegung zu beteiligen.
Der umstrittene Paragraf wurde nun mit 139 zu 106 Stimmen, bei 14 Enthaltungen, abgeschafft. PSOE und Podemos stimmten dafür, PP, Ciudadanos und Vox dagegen. Damit wurde der letzte Schritt für die Aufhebung des 315.3 erfüllt, nachdem dies schon im Kongress mit einer großen Mehrheit von 189 Stimmen beschlossen worden war.
Der ehemalige Präsident der Gewerkschaft UGT und Sprecher der PSOE im Senat, Toni Ferrer, plädierte mit folgenden Worten für die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen: „Streikposten sind nicht gewalttätig. Sie verfolgen keine aufständischen Absichten.“ Die Aufgabe der Streikposten sei es, zu informieren, und dies sei durch das Streikrecht gedeckt.
Cristina Ayala, die Sprecherin der PP, dagegen bezeichnete die Streichung des 315.3 als „Pfusch“ und als eine sektiererische und propagandistische Maßnahme, mit der sich die PSOE der Gewerkschaftsbewegung andienen wolle.

Historische Forderung der Gewerkschaften

Nachdem die Abstimmung im Senat ohne Änderungsanträge durchgegangen war und somit nicht erneut im Kongress abgestimmt werden muss, ist die Änderung des Strafgesetzes in diesem Punkt vollzogen. Die Gewerkschaften CC OO und UGT feierten die Tatsache, dass damit eine historische Forderung der Gewerkschaftsbewegung endlich umgesetzt werden konnte.

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