Sowohl Zentral- als auch Regionalregierung wollen die Zuständigeit
Um den Hafen von Los Cristianos ist ein Streit zwischen Regional- und Zentralregierung entbrannt, nachdem die kanarische Regierung einen Antrag auf Übernahme gestellt hatte, der in Madrid abgelehnt wurde.
Die Zentralregierung vertritt die Meinung, der Hafen sei von allgemeinem – und somit staatlichem – Interesse, schließlich handele es sich um den Haupthafen, um nicht zu sagen den einzigen Hafen, von dem aus zumindest El Hierro und La Gomera versorgt würden (La Palma wird auch von der Provinz Las Palmas aus beliefert). „Die Versorgung dieser Gebiete darf auf keinen Fall der staatlichen Kompetenz entzogen werden,“ stellte die Zentralregierung fest.
Das will die Kanarenregierung nicht einfach so hinnehmen. Gegenüber einer Tageszeitung erklärte Juan José Martínez, Generalsekretär der kanarischen Hafenbehörde, im Kampf um die Zuständigkeit werde man vor den Obersten Gerichtshof ziehen und diese auf höchster Ebene einfordern. Das Argument, der Hafen sei „allgemeinen und somit staatlichen Interesses“, entbehre jeder Grundlage und Logik. Nach dem geltenden Recht würden Häfen in die staatliche Kompetenz fallen, wenn sie sich in Provinzhauptstädten befänden, internationalen Waren- und Passagiertransport abwickelten, Teil einer Militärbasis seien, in der Nähe einer Raffinerie oder anderer strategisch wichtiger Anlagen lägen. Martínez führte das Interesse des Staates am Hafen von Los Cristianos vielmehr auf dessen jährliche Einnahmen von rund acht Millionen Euro zurück.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]