Teillockdown auf Teneriffa verlängert

Auf Teneriffa ist die Bewirtung in Restaurants, Bars und Cafés derzeit nur im Freien erlaubt. Innenräume bleiben geschlossen. Foto: efe

Auf Teneriffa ist die Bewirtung in Restaurants, Bars und Cafés derzeit nur im Freien erlaubt. Innenräume bleiben geschlossen. Foto: efe

Die außerordentlichen Maßnahmen gelten vorerst bis 10. Januar

Teneriffa – In einer außerordentlichen Kabinettssitzung am 16. Dezember hatte die kanarische Regierung neue Corona-Beschränkungen für Teneriffa beschlossen. Die verschärften Regeln traten am 18. Dezember um 24.00 Uhr in Kraft und galten zunächst 14 Tage lang. Die neuen Maßnahmen wurden mit der hohen Übertragungsrate des Virus in den letzten Wochen auf Teneriffa begründet, wodurch sich die Insel vom Rest des Archipels abhebe.
Am 29. Dezember erfolgte dann die Mitteilung von Regierungssprecher Julio Pérez, dass die weiterhin hohen Corona-Zahlen eine Verlängerung dieses Teillockdowns bis vorerst 10. Januar notwendig machten. Obwohl sich die Gesundheitslage auf dem Archipel allgemein verbessert habe, könne man dies von Teneriffa noch nicht sagen, erklärte Pérez.
Am 29. Dezember hatte die regionale Gesundheitsbehörde 250 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden gemeldet, davon 183 auf Teneriffa.

Touristen dürfen weiter einreisen
Touristen aus dem In- und Ausland, die eine Reise nach Teneriffa gebucht haben, können auch nach Inkrafttreten der neuen Maßnahmen einreisen. Die Testpflicht bleibt allerdings bestehen, was bedeutet, dass bei der Einreise bzw. dem Einchecken im Hotel ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden muss, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die zeitweise von der kanarischen Regierung akzeptierten Antigentests sind für die Einreise nicht mehr gültig, nachdem die spanische Regierung diese nicht genehmigt hat. Die PCR-Testpflicht gilt für alle Personen ab 6 Jahren. Außerdem muss auch weiterhin das Formular zur Gesundheitskontrolle auf dem Portal „Spain Travel Health“ ausgefüllt werden. Reisende finden wichtige Hinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Zu den seit dem 18. Dezember 2020 gültigen Maßnahmen für Teneriffa gehört allerdings die Einschränkung der Einreise auf die Insel, auch von anderen Inseln des Archipels, die durch triftige Gründe gerechtfertigt werden muss. Auch Ortswechsel werden eingeschränkt. Die Bürger sind aufgerufen, Einkäufe nach Möglichkeit in ihrer Gemeinde zu tätigen.
Personen, die sich aktuell auf Teneriffa aufhalten und auf einer anderen Insel wohnhaft sind, werden am Zielort einem Corona-Test unterzogen.

Einschränkung von privaten Zusammenkünften
Private Zusammenkünfte im öffentlichen wie privaten Raum, in geschlossenen Räumen ebenso wie im Freien, werden auf vier Personen beschränkt.
Die Sperrstunde wird um eine Stunde vorgezogen und gilt zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.

Hotels, Restaurants, Bars und Cafés
Die Innenräume von Restaurants, Bars und Cafés müssen geschlossen bleiben, ausgenommen innerhalb von Hotels zur ausschließlichen Beköstigung der Hotelgäste.
Abholung und Auslieferung von Speisen sind erlaubt. Auf Terrassen ist der Konsum an der Bar, an einem Büffet und die Selbstbedienung sowie auch das Rauchen, Tanz, Karaoke etc. untersagt.
Die Terrassen dürfen nur zu 50% besetzt sein und der Abstand zwischen den an verschiedenen Tischen sitzenden Gästen muss mindestens zwei Meter betragen. An einem Tisch dürfen nur maximal vier Personen beisammensitzen.

Regierungspräsident Ángel Víctor Torres während der Kabinettssitzung am 29. Dezember, in der beschlossen wurde, dass die außerordentlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auf Teneriffa bis 10. Januar verlängert werden. Foto: efe
Regierungspräsident Ángel Víctor Torres während der Kabinettssitzung am 29. Dezember, in der beschlossen wurde, dass die außerordentlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auf Teneriffa bis 10. Januar verlängert werden. Foto: efe

Einkaufszentren
Die Zahl der Kunden, die sich auf den Gemeinschaftsflächen von Einkaufszentren aufhalten, darf 33% der genehmigten Aufnahmekapazität nicht überschreiten. Kunden dürfen sich dort nur aufhalten, um hindurchzugehen oder vor den Geschäften auf Einlass zu warten. Die Einhaltung der Sicherheitsabstände muss gewährleistet sein. In den Parkzonen darf nur die Hälfte der Plätze belegt werden. Senioren über 75 Jahre müssen bevorzugt bedient werden: Für Priorität beim Zugang zu Geschäften, reservierte Parkplätze, Kassen und Sitzgelegenheiten zum Ausruhen muss gesorgt werden.

Krankenhäuser und Altenheime
Um Senioren und Kranke zu schützen, gilt in Seniorenheimen und Hospitälern für die Dauer der neuen Maßnahmen ein Ausgangs- und Besuchsverbot. Kinder und Schwangere in Krankenhäusern dürfen Besuch empfangen. Ebenfalls ausgenommen sind Patienten, die nachweislich eine Corona-Infektion überstanden haben. Auch der Besuch und die Begleitung von Sterbenden ist erlaubt.

Freizeitsport
Sportliche Betätigungen in Innenräumen – Turnhallen, Fitnesszentren etc. – sind untersagt. Individualsport im Freien ist erlaubt, sofern jederzeit ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen gehalten werden kann. Beim Individualsport im Freien gilt eine Befreiung von der Maskenpflicht, jedoch nur für die Dauer der sportlichen Betätigung.

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