Kanarenregierung bekommt die eingeklagten 12 Millionen Euro nicht zurück
Die kanarische Regierung hat nun definitiv die 12 Millionen Euro, die sie in die Entwicklungsphase des umstrittenen Tindaya-Projektes gesteckt hat, verloren.
Buchstäblich in den Sand gesetzt wurden die Millionen, die an die Unternehmensverbindung FCC-Necso Entrecanales und das Architektur- und Ingenieurbüro Estudios Guadiana gezahlt wurden, ohne dass letztlich ein einziger Stein bewegt worden ist. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass allein die kanarische Regierung die Verantwortung dafür trägt, dass das Projekt bis heute nicht verwirklicht wurde bzw. zum Stillstand kam, und wies den Einspruch der Regierung gegen das Urteil vom Februar 2011 ab.
Unterdessen steht das Objekt des Zwistes unbeeindruckt in der Landschaft. Der 400 Meter hohe Tindaya, der von den Ureinwohnern einst als magischer Ort verehrt und von der Bevölkerung bis heute als „heiliger Berg“ angesehen wird, ist ein Vulkankegel im Naturpark Dunas de Corralejo.
In ihm wollte sich der 2002 verstorbene baskische Künstler Eduardo Chillida einen Lebenstraum verwirklichen. Sein äußerst umstrittenes künstlerisches Projekt sah die Aushöhlung des Berges vor. Im Inneren sollte ein Museum in Würfelform geschaffen werden, in dem der Besucher im durch zwei senkrechte Schächte fallenden Licht den „Raum der Leere“ spüren sollte. Das Projekt wurde von der kanarischen Regierung von Anbeginn energisch verfochten.
Trotz des juristischen Rückschlags ist die Regierung weiter entschlossen, den vielkritisierten Künstlertraum umzusetzen. Bereits 2011 wurden mit der Familie des verstorbenen Künstlers die Rahmenvereinbarungen festgelegt, um die Pläne zu verwirklichen. Dabei wurde unter anderem vereinbart, dass die Kosten der Bauarbeiten von den Unternehmen übernommen werden, denen im Gegenzug Konzessionen erteilt werden sollten, sodass der Regierung und damit dem kanarischen Haushalt keine neue Kosten entstehen.
In diesem Sinne erklärte dann auch Regierungssprecher Martín Marrero nach Bekanntwerden der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, dass diese keinen Einfluss auf die Verwirklichung des „Monuments“ haben werde.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]