TS bestätigt Geldstrafe für die Schließung des AKW Garoña


Das stillgelegte Kernkraftwerk Santa María de Garoña liegt in Nordspanien in der Provinz Burgos. Foto: Wikipedia/ENERGY.GOV

Iberdrola und Endesa schlossen 2012 wegen der hohen Atomkraftsteuer eines der ältesten Kernkraftwerke Spaniens, ohne die Behörden darüber zu informieren

Madrid – Der Spanische Ober­ste Gerichtshof (Tribunal Supremo, TS) hat eine Geldstrafe von 18,4 Millionen Euro bestätigt, welche die spanische Wettbewerbskommission (Comisión Nacional de los Mercados y de la Competencia, CNMC) im Jahr 2014 über das Atomkraftunternehmen Nuclenor verhängte. Das Unternehmen, welches je zur Hälfte den Energieriesen Iberdrola und Endesa gehört, hatte das Atomkraftwerk Santa María de Garoña in Burgos in Nordspanien ohne Vorankündigung vom Netz genommen. Die beiden Stromversorgungsunternehmen hatten im Jahr 2012 einseitig beschlossen, den Reaktor nicht weiter zu betreiben und teilten dies den Behörden nicht rechtzeitig mit. Der Fall landete zunächst vor dem Nationalen Gerichtshof (Audiencia Nacional), der die beiden Energieversorger in seinem Urteil dafür kritisierte, die Behörden vor vollendete Tatsachen gestellt zu haben.

Ältestes Atomkraftwerk

Als Garoña stillgelegt wurde, war es das älteste noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerk Spaniens, es war 1971 ans Netz gegangen, und das mit der geringsten Leistung  (466 MW).

Somit war der Effekt, den seine Schließung auf die Stromversorgung des Landes hatte, gering. Politisch jedoch ergab sich daraus ein Tauziehen, das sich über viele Jahre hinstreckte.

Der Anlass für die Stilllegung waren neue, hohe Abgaben, welche die Regierung den Atomkraftbetreibern auferlegt hatte, um das Tarifdefizit in den Griff zu bekommen, und die 2012 in Kraft traten. Weil diese einseitig durchgeführt wurde, eröffnete die Nationale Energiekommission CNE ein Sanktionsverfahren und verhängte schließlich eine Geldstrafe von 18,4 Millionen Euro wegen eines sehr schweren Verstoßes gegen das Gesetz über die Elektrizitätsversorgung durch eine unautorisierteReduzierung der Produktions- und Versorgungskapazität.

Anfechtung erfolglos

Iberdrola und Endesa fochten die Sanktion vor dem Nationalen Gerichtshof an und verloren. Man habe „eine Politik der vollendeten Tatsachen betrieben, die Schließung einseitig beschlossen und die Behörden erst vierzehn Tage danach informiert. Nuclenor wandte ein, dass es unvorhergesehene Grün­de gegeben habe, die es unmöglich machten, die Entscheidung ein Jahr im Voraus bekannt zu geben, doch das Gericht erklärte, man könne das Inkrafttreten einer Gesetzesreform nicht als unvorhergesehenes Ereignis ansehen. Nuclenor erklärte, das neue Gesetz hätte dazu verpflichtet 152,8 Millionen Euro Steuern zu zahlen, während das Vermögen des Unternehmens nur 120 Millionen betrage. Dies sei wirtschaftlich nicht tragbar gewesen.

Die nächste Instanz, der Oberste Gerichtshof, hat das Urteil mitsamt der Höhe der Geldstrafe jedoch nun bestätigt. Er entschied, der Proportionalitätsgrundsatz sei angesichts der Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit nicht verletzt worden.

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