Uber stellt Betrieb in Spanien vorerst ein


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Spanisches Gericht hat die Fahrdienstvermittung verboten

Die Silvester-Nacht bedeutet für Taxidienste eigentlich ein gutes Geschäft. In Spanien konnten die Uber-Fahrer daran jedoch nicht teilhaben, denn ein spanisches Gericht hatte dem Startup aus San Francisco die Fahrdienstvermittlung verboten.

Madrid – Zunächst scherte sich Uber zwar nicht um das Verbot, doch die Justiz fand Wege, den umstrittenen Dienst UberPop zu stoppen.

Uber-Manager Carlos Lloret teilte daraufhin über ein Firmen-Blog mit, man wolle die Entscheidungen der spanischen Justiz respektieren, aber auch gegen den Beschluss des Madrider Gerichts in Berufung gehen.

Gleichzeitig wolle man sich jedoch mit spanischen Politikern zusammensetzen, um einen „neuen und nötigen Regulationsrahmen zu erarbeiten”, der den Spaniern „Zugang zu sicheren und bequemen Fahrten” ermögliche. Die US-Firma ist der Meinung, die Regulierung des Taxi-Marktes in Spanien sei veraltet.

Über die UberPop-Plattform können Privatpersonen mit ihren eigenen Autos Fahrdienste anbieten. Den regulären Taxiunternehmen und Behörden in Europa ist das ein Dorn im Auge, weil sie darin unfairen Wettbewerb sehen.

Aus diesem Grund hatte ein Handelsgericht am 9. Dezember dem Antrag einer Taxi-Vereinigung stattgegeben und per einstweiliger Verfügung die Vermittlung von Fahrdiensten über Uber in ganz Spanien bis auf Weiteres verboten. Die vermittelten Fahrer besäßen keine Lizenzen zur Personenbeförderung, hieß es zur Begründung. Die über eine Smartphone-App vermittelten Fahrten stellten daher unlauteren Wettbewerb dar.

Uber erfuhr eigenen Angaben zufolge vorerst nur über die Medien von der Anordnung, die Website zu schließen und kritisierte die Entscheidung als „völlig unverhältnismäßig und diskriminierend” – man werde den Benutzern in Spanien die Dienstleistung daher weiterhin anbieten. Uber bewertete die Gerichtsentscheidung außerdem als „fortschrittsfeindlich” – denn man stelle sich gegen die Einführung neuer technologischer Lösungen in Spanien – und möglicherweise sogar verfassungswidrig. Zudem verstoße sie gegen Artikel 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Angeklagten das Recht auf eine faire Rechtsverteidigung zusichert, und gegen EU-Recht in Bezug auf Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit.

Nachdem Uber den Dienst unverändert fortsetzte, forderte die Justiz die Telekomkonzerne auf, ihre Dienste für das Unternehmen sofort einzustellen. Zudem wurden Kreditkarten-Firmen angewiesen, keine Zahlungen an Uber mehr vorzunehmen.

In Spanien war Uber seit April 2014 bisher nur in Madrid, Barcelona und Valencia aktiv.

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