Übereifrigen Beamten zurückgepfiffen


Verkehrsstrafe wurde aufgehoben

Kann ein Polizeibeamter ein städtisches Gebäude bewachen und gleichzeitig einen Autofahrer identifizieren, der während der Fahrt telefoniert hat?

Madrid – Cristina Pacheco del Hierro, Richterin am Verwaltungsgericht in Madrid, ist der Ansicht, das sei nicht möglich und hob eine entsprechende Anzeige auf. Sie ist der Meinung, dass der Beamte, welcher die Anzeige erstattet hat, die Unschuldsvermutung des Fahrers verletzt habe.

Die Anzeige des Polizisten hatte den Autofahrer eine Strafe von 200 Euro sowie drei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei gekostet. Wie der Anzeige zu entnehmen ist, hatte der Beamte Wachdienst vor dem Rathaus. Vor ihm befanden sich eine Terrasse und eine Bushaltestelle. In seiner Anzeige hatte er vermerkt, dass er dem Fahrer die Anzeige nicht aushändigen konnte, weil er den Wachdienst an einem öffentlichen Gebäude versehen musste.

Der bestrafte Fahrer richtete sich an den juristischen Dienst des Europäischen Kommissariats des Automobils CEA. In ihrem Einspruch verlangte diese Institution eine detaillierte Beschreibung der Situation, in der der Verstoß erfolgte. Die Stadtverwaltung Madrid erhielt die Strafe aufrecht, obwohl den Anwälten die angeforderte Information nicht zugestellt wurde. Sie erstatteten Anzeige beim Verwaltungsgericht, und Richterin Cristina Pacheco gab ihnen jetzt Recht.

In der Anzeige war der Polizeibeamte mit seiner Unterschrift als einziger Zeuge aufgeführt. Die Sanktion und der Entzug von drei Punkten wurden vom Gericht annulliert.

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