UNO-Gesandte fordern Aufklärung der Verbrechen des Franco-Regimes


Regierung blockiert weiterhin die Aufarbeitung der Geschichte

Zwei Gesandte der UNO-Arbeitsgruppe zu „erzwungenem oder unfreiwilligem Verschwinden“ sind eine Woche lang durch Spanien gereist, um nicht aufgeklärte Entführungsfälle aus der Bürgerkriegs-und Francozeit zu untersuchen.

Madrid – Sie haben nun den spanischen Staat aufgefordert, mit der argentinischen Justiz bei der  Aufklärung verschiedener Kriegsverbrechen aus der Francozeit zusammenzuarbeiten und sich stärker mit der Aufklärung des Schicksals der Vermissten und Entführten zu befassen.

Obwohl es in Spanien ein Gesetz zum historischen Gedenken gibt, das die Aufarbeitung der Geschichte fördern soll, tut der spanische Staat von sich aus nichts, um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden. Die Regierung Rajoy hat sogar jegliche Finanzierung der geschichtlichen Aufarbeitung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, gestrichen und es auf diese Weise unwirksam gemacht. Es handelt sich hierbei um eines der wenigen Wahlversprechen, die der Regierungschef eingehalten hat, wie die überregionale Tageszeitung El País spöttisch anmerkt.

Die Angehörigen der 114.000 Vermissten, die überall in Spanien anonym von ihren Mördern verscharrt wurden, und die der 30.000 geraubten Kinder sind auf eigene Initiativen angewiesen, um deren Schicksal aufzuklären. Oft genug werden sie dabei sogar von staatlichen und kirchlichen Stellen behindert, wenn es um die Einsicht in Akten und Kirchenbücher geht oder die Untersuchung von Gräbern.

Der Staat beruft sich bei seinem hartnäckigen Widerstand auf das Amnestiegesetz, welches alle politischen Straftaten vor 1977 straffrei stellt. Es wurde seinerzeit von der breiten Masse der Bevölkerung mitgetragen, weil man die vielen politischen Gefangenen des Franco-Regimes schnell frei bekommen wollte, verhindert aktuell jedoch, dass die großen Verbrechen dieser Zeit zumindest symbolisch aufgearbeitet werden können.

Die zurzeit einzige Hoffnung der Opfer-Angehörigen ist die argentinische Justiz. Eine Anfrage der Richterin, die sich mehrerer Klagen aus Spanien angenommen hat, wurde von der spanischen Regierung mit einer glatten Lüge beantwortet. Man behauptete fälschlicherweise, in Spanien würden schon mehrere Prozesse dieser Art geführt. Außerdem wurden internationale Haftbefehle der Richterin aus Argentinien gegen vier spanische Folterer nicht ausgeführt, mit der Begründung, sie würden mit dem Amnestiegesetz kollidieren.

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