Urlauberfragen zu Punkte-Führerschein


Am 1. Juli ist Spanienweit der so genannte Punkte-Führerschein in Kraft getreten. Durch das nach französischem Vorbild entwickelte Punktesystem sollen die Autofahrer endlich zu mehr Achtsamkeit gezwungen werden, denn die Zustände auf Spaniens Straßen sind mit über 4.000 Verkehrstoten jährlich mehr als dramatisch.

Madrid/Kanarische Inseln – Dass es sich bei der neuen Regelung nicht um einen Spaß handelt, machte die Guardia Civil den Autofahrern mit zahlreichen Kontrollen in ganz Spanien klar. Allein während der ersten 48 Stunden wurden so 4.900 Autofahrer wegen eines Verkehrsdelikts angezeigt und insgesamt 18.324 Punkte abgezogen.

Nachdem das Wochenblatt in der letzten Ausgabe (erschienen am  21. Juni) bereits eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen veröffentlicht hat, die ab sofort auf die Autofahrer zukommen, sind noch einige Fragen aufgetaucht. So fragte ein Leser, inwieweit das Punktesystem auch Autofahrer mit ausländischem Führerschein betrifft.

Hierzu kann gesagt werden, dass der Abzug von Punkten beim Verstoß gegen die Verkehrsregeln nur für Autofahrer gilt, die über einen in Spanien ausgestellten Führerschein verfügen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahrer mit einer im Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis völlig ungestraft gegen die spanischen Verkehrsregeln verstoßen können. Ihnen werden zwar keine Punkte abgezogen, alle sonstigen vorgesehenen Strafmaßnahmen gelten jedoch für sie ebenso wie für jeden anderen Autofahrer in Spanien auch.

Ähnliches gilt übrigens auch für Autofahrer mit einer in Spanien ausgestellten Fahrerlaubnis, die ein Verkehrsdelikt im Ausland begehen. Das heißt, sie werden zwar mit den dort geltenden Strafen Bekanntschaft machen, ihnen werden jedoch in Spanien keine Punkte von ihrem „Guthaben“ abgezogen.

Der jeweilige Punktestand kann über die Website http://www. dgt.es abgefragt werden. Fragen werden auch über das spanische Infotelefon 902 200 677 beantwortet.

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