Urteil: Colau muss Königsbüste wieder aufstellen

Die Büste des emeritierten Königs Juan Carlos I. wurde im Juli 2015 aus dem Plenarsaal der Stadtverwaltung von Barcelona entfernt. Foto: efe

Die Büste des emeritierten Königs Juan Carlos I. wurde im Juli 2015 aus dem Plenarsaal der Stadtverwaltung von Barcelona entfernt. Foto: efe

Die Bürgermeisterin von Barcelona hatte 2015 das Bildnis von Juan Carlos I. aus dem Plenarsaal des Stadtrates entfernen lassen

Madrid/Barcelona – Das Ayuntamiento von Barcelona muss im Rathaussaal wieder eine Büste des Königs aufstellen. Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat den Widerspruch des Stadtrates gegen ein diesbezügliches Urteil des Katalanischen Oberverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Dieses Urteil annullierte eine Verordnung des barceloneser Stadtrates vom Dezember 2015, durch welche die Verpflichtung, ein Abbild des Königs im Plenarsaal der Stadtverwaltung anzubringen, umgangen werden sollte. Der Richterspruch beendet einen sechs Jahre andauernden Rechtsstreit, der die politischen Gruppen in der Kommunalregierung gespalten hat.

In der Vorschrift aus dem Jahre 1986, welche die Organisation und Arbeitsweise der Kommunen (ROF) regelt, steht im Artikel 85.2, dass an herausgehobener Stelle im Sitzungssaal ein Bildnis Seiner Majestät des Königs zu platzieren ist. Als die Fraktion der heutigen Bürgermeisterin Ada Colau Mitte 2015 die Führung im Rathaus von Barcelona übernahm, ließ man die Büste des emeritierten Königs Juan Carlos I. sofort entfernen. Die Begründung lautete, dass dieser nicht mehr Staatschef sei. Die Statuette wurde jedoch nicht durch ein Bildnis des regierenden Königs Felipe VI. ersetzt.

Seitdem gibt es kein Bild des Staatschefs im Plenarsaal des Ayuntamientos von Barcelona. In der aktuellen Legislaturperiode, in der Colaus Lokalpartei „Barcelona en Comú“ mit den Katalanischen Sozialisten, PSC, koaliert, wurde auf Antrag der konservativen PP über die Frage abgestimmt. Die Mehrheit im Stadtrat sprach sich wieder dagegen aus. Aus Protest bringt der Stadtrat Josep Bou (PP) seitdem an den Sitzungstagen ein großes Bildnis von Felipe VI. mit in den Plenarsaal und stellt es vor seinen Platz.

Der Artikel des städtischen Reglements aus dem Jahr 2015, der durch den Obersten Gerichtshofe annulliert wurde, lautet: „Die Darstellung symbolischer und institutioneller Elemente, die dauerhaft im Sitzungssaal vorhanden sind, muss der historischen Einzigartigkeit und dem Hauptstadtstatus Barcelonas sowie den Prinzipien der Demokratie, der religiösen Neutralität und des katalanischen Wesens Rechnung tragen. Ihre Genehmigung erfolgt durch das Plenum des Stadtrates mittels Beschlusses einer 2/3-Mehrheit seiner Mitglieder.“

Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat demgegenüber beschieden, die Verpflichtung, ein Bildnis des Königs und damit ein Symbol der politischen Form des spanischen Staates in den Plenarsälen der Kommunen anzubringen, habe grundlegenden Charakter. Dadurch werde sichtbar gemacht, dass das Plenum seine kommunale Macht in Übereinstimmung mit dieser Staatsform ausübe. Man dürfe nicht vergessen, so heißt es in dem Urteil weiter, dass die Gemeinden – laut Artikel 137 der Verfassung – Elemente der territorialen Organisation des Staates seien und ihre Autonomie, die durch diese und weitere Verfassungsgrundsätze garantiert werde, ihren Sinn aus dieser Organisation beziehe. Eine kommunale Regelung könne nur ergänzenden Charakter haben und müsse die staatlichen Bestimmungen respektieren.

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