Urteil gegen Urdangarin bestätigt


Iñaki Urdangarin kurz nach der Mitteilung, er habe 5 Tage Zeit, um seine Haftstrafe anzutreten. Am 18. Juni kam er der Anweisung nach und zog als einziger männlicher Insasse in das Frauengefängnis von Brieva bei Ávila ein. Foto: EFE

Das Gericht hat die Strafe geringfügig reduziert, doch das bewahrt ihn nicht vor dem Gefängnis

Palma de Mallorca – Iñaki Urdangarin, Ehemann der Infantin Cristina und Schwager von König Felipe VI., wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft wegen Veruntreuung, Rechtsbeugung, Betrug gegenüber der Öffentlichen Verwaltung, zwei Steuervergehen sowie Einflussnahme verurteilt. Der Gerichtshof war damit weder dem Einspruch der Staatsanwaltschaft gefolgt, die eine Erhöhung der Strafe auf zehn Jahre forderte, noch hatte er ein offenes Ohr für die Verteidigung, die den Freispruch für Urdagarin beantragte. Ein Punkt in der Anklage wurde gestrichen und die vom Gericht in Palma verhängte Strafe um fünf Monate vermindert.

Alle Angeklagten, die im sogenannten Fall Nòos vom Gericht in Palma verurteilt worden sind, hatten am 13. Juni vor diesem Gericht zu erscheinen, um die vom Obersten Gerichtshof bestätigten bzw. revidierten Urteile entgegenzunehmen. Gleich­zeitig hatte dieses Gericht auch darüber zu entscheiden, wann und wo die verhängten Haftstrafen anzutreten sind. Im Fall von Urdangarin und seinem Geschäftspartner Diego Torres war die Entscheidung klar. Es wurde nur eine Frist von fünf Tagen gewährt, was im Klartext bedeutet, dass sie am 18. Juni „einrücken“ mussten.

Zuvor hatte es in den Medien und in der Öffentlichkeit Spekulationen gegeben, welche Möglichkeit es für Iñaki Urdangarin gebe, um noch für eine gewisse Zeit auf freiem Fuß zu bleiben und den Haftantritt zu verschieben. So war aus juristischen Kreisen zu hören, dass die Bekanntgabe des Urteils durch den Gerichtshof nicht bedeute, dass Urdangarin nun direkt seine Strafe antreten müsse, jedoch werde der Ehemann von Prinzessin Cristina letztendlich wohl nicht darum herumkommen. Von einer Anrufung des Verfassungsgerichtes war die Rede sowie von einem Gnadengesuch. In beiden Fällen hätten die Entscheidungen viel Zeit in Anspruch genommen und den Haftantritt hinausgeschoben.

Der Ehemann der Infantin Cristina war am Morgen des 13. Juni aus Genf angekommen und hatte sich auf dem Flughafen mit seinem Anwalt getroffen, der aus Barcelona angereist war. Gemeinsam fuhren sie gegen Mittag beim Justizpalast von Palma vor, wo sich bereits zahlreiche Medienvertreter eingefunden hatten. Zahlreiche Bürger waren ebenfalls gekommen und beschimpften Urdangerin lautstark. Schon nach wenigen Minuten verließ er wieder das Gebäude in Richtung Flughafen.

In der Regel gibt das Gericht den Verurteilten einige Tage Zeit, damit sie sich entscheiden können, in welchem Gefängnis sie ihre Strafe verbüßen wollen, es sei denn, dass Fluchtgefahr besteht. Das ist bei Urdagarin offenbar nicht der Fall, denn ihm wurde der Pass nicht entzogen, und er konnte ungehindert nach Genf reisen.

Zahlreiche Persönlichkeiten haben sich inzwischen zum Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofes geäußert. König Felipe bekundete im Namen des Königshauses den absoluten Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz. Wenn sein Schwager die Haft antritt, wird er sich auf einer Auslandsreise befinden. Auch die Sprecher verschiedener politischer Parteien äußerten sich auf dieser Linie. Der Untersuchungsrichter José Castro, der den Prozess vor dem Gerichtshof von Palma seinerzeit geleitet hatte, bezeichnete das Urteil als ausgesprochen milde und vorteilhaft für Urdangarin.

Cristina de Borbón, die Ehefrau Urdangarins, die bei dem Megaprozess nur zu einer Geldbuße verurteil worden war, hat niemals anerkannt, dass ihr Mann einen Fehler begangen hat. Seit 2013 lebt sie mit ihm und ihren vier Kinder in Genf, wo sie für ein Unternehmen von Aga Khan, einem engen Freund ihres Vaters König Juan Carlos arbeitet. Wo sie in Zukunft leben wird, hängt vor allem davon ab, in welcher Haftanstalt ihr Ehemann seine Strafe verbüßen muss.

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