Urteil im Mordfall Jennifer Mills ergangen


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Deyan Deyanov Valentinov schuldig, aber nicht zurechnungsfähig

Das Urteil über Deyan Deyanov Valentinov, den Mann, der am 13. Mai 2011 in einem asiatischen Haushaltswarenladen in Los Cristianos die 60-jährige Britin Jennifer Mills-Westley mit einem Messer getötet und enthauptet hatte und dann mit dem Kopf in der Hand auf die Straße hinausgerannt war, ist gesprochen.

Die Geschworenen brauchten nur drei Stunden, um sich einig zu werden. Das Ergebnis: Deyan Deyanov ist schuldig des Mordes an Jennifer Mills. Die Jury sieht es als erwiesen an, dass er die Tat in einem akuten Schub von paranoider Schizophrenie beging und nicht zurechnungsfähig war.

20 Jahre Psychiatrie

Richterin María Jesús García entschied daraufhin, dass der 29-jährige Bulgare zwanzig Jahre in der Gefängnispsychiatrie verbringen wird. Außerdem sprach sie den Hinterbliebenen 100.000 Euro Entschädigung zu.

Deyanov wird in die psychiatrische Abteilung der Justizvollzugsanstalt Sevilla zurückkehren, wo er schon mehr als eineinhalb Jahre verbracht hatte, bevor er für seinen Prozess nach Teneriffa zurückverlegt wurde. Deyanovs Pflichtverteidiger will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Videos der Tat zu Prozessbeginn

Zu Prozessbeginn wurden die Überwachungsvideos von der grausigen Tat abgespielt, die zeigen, wie Deyanov Jennifer Mills mit einem großen Messer, das er aus einem der Ladenregale genommen hatte, von hinten angriff, ihr die Kehle durchschnitt und dann ihren Kopf mit Messerhieben abtrennte.

Der Täter behauptete daraufhin, es handle sich um eine Fotomontage. Des Weiteren erinnerte er sich nicht, auf Teneriffa gelebt, wohl aber daran, Drogen genommen zu haben. Er berichtete, die Stimmen von Engeln zu hören, die ihm manchmal auch befehlen würden, gewalttätig zu werden oder gar zu töten. Er sei Jesus Christus und berufen, ein neues Jerusalem zu gründen.

Dann wurden verschiedene Augenzeugen zum Tathergang gehört. Ein Kunde des Ladens, von Beruf Rettungssanitäter, hatte im Laden mit angesehen, wie Deyanov sein Opfer nach dessen Tod enthauptete. Er gab an, nicht eingeschritten zu sein, weil er erkannt habe, dass die Frau schon tot war. Angestellte des Ladens bestätigten die Aussage und berichteten, wie der Bulgare blutbeschmiert mit dem Kopf in der Hand aus dem Laden gegangen sei, im Hinausgehen habe er die Tatwaffe auf einem Stuhl abgelegt und mehrfach gesagt: „Ich habe einer Verrückten den Kopf abgeschnitten.“

Ein Passant berichtete, wie er Deyanov mit einem Schlag mit seinem Motorradhelm gestoppt habe und er, ein privater Wachmann und ein weiterer Zeuge ihn gemeinsam überwältigten.

Deyanov war bei der Polizei bekannt

Polizeibeamte berichteten, wie Deyanov schon früher mehrfach durch Gewaltdelikte aufgefallen sei. Wenige Tage vor der Tat sei er zweimal auffällig geworden, weil er eine Auseinandersetzung mit zwei Afrikanern begonnen und Bierflaschen gegen ein Einkaufszentrum geworfen habe. Außerdem war er verpflichtet, sich zweimal im Monat bei Gericht zu melden, weil er vier Monate zuvor einen Wachmann mit einem Stein angegriffen und diesem drei Zähne ausgeschlagen hatte, und es lag wegen Säumigkeit bereits ein Haftbefehl gegen ihn vor. Tragisch, denn wäre dieser frühzeitig umgesetzt worden, würde Jennifer Mills noch leben.

Drei Monate vor der Tat aus der Psychiatrie entlassen

Ebenso tragisch ist der Umstand, das Deyanov ein Vierteljahr vor der Tat fünfzehn Tage in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses Candelaria verbracht hatte, eben wegen dieses Angriffs auf den Wachmann, und dann ohne Diagnose wieder entlassen worden war. Auch war er ein halbes Jahr zuvor schon in einem britischen Krankenhaus behandelt worden.

Die Psychiater, die den Angeklagten im Gefängnis in Sevilla untersucht haben, bescheinigten ihm per Videokonferenz eine chronische paranoide Schizophrenie und äußerten die Einschätzung, dass er die Tat in einem akuten Krankheitsschub begangen habe. Er sei zu dem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen, seine Impulse zu kontrollieren.

Sie stellten klar, dass der Angeklagte nie vollständig gesunden werde. Des Weiteren sagten sie aus, dass die Krankheitssymptome auch schon zum Zeitpunkt seiner beiden Krankenhausaufenthalte in England und in Santa Cruz bestanden hätten.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich von Anfang an einig über die Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Am Ende blieb der Staatsanwalt bei seiner Forderung von zwanzig Jahren im psychiatrischen Strafvollzug. Der Pflichtverteidiger ging von seiner Forderung nach Freispruch ab und plädierte auf fünfzehn Jahre.

Die letzte Stellungnahme des Angeklagten lautete: „Ich bin die zweite Reinkarnation von Jesus Christus, und ich werde das Feuer des Heiligen Geistes gegen dieses Gericht schleudern.“

Töchter des Opfers fordern Konsequenzen

Die Töchter des Opfers erklärten nach dem Prozess, dass es für sie in dieser traurigen Angelegenheit noch einige lose Enden zu verknüpfen gäbe. So wollen sie genau klären, welche Behandlung Deyanov in der britischen Klinik in Wales zuteil geworden sei, die ihn nur fünf Monate vor der Tat entlassen hatte.

Sie ermahnten den spanischen und den britischen Staat, die Betreuung von Personen wie Deyan Deyanov ernster zu nehmen. Der junge Mann sei offensichtlich in seiner Not ignoriert worden und man müsse Lehren aus diesem tragischen Ereignis ziehen. Eine ganze Reihe von Fehlern sei dem Unglück vorausgegangen.

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