Urteil im Teresitas-Prozess


Manuel Parejo (l.) und Miguel Zerolo (Archivfotos) Foto: efe

Ex-Bürgermeister Miguel Zerolo und sein ehemaliger Baustadtrat wurden zu je sieben Jahren Gefängnis verurteilt – die Unternehmer Antonio Plasencia und Ignacio González zu jeweils fünf Jahren und drei Monaten

Teneriffa – Das erste Kapitel des komplexen Teresitas-Prozesses ist abgeschlossen. Das Landgericht Santa Cruz de Tenerife hat am 27. April das Urteil für den von den Richtern als „ausgeheckten Plan“ bezeichneten Grundstückskauf am Teresitas-Strand verkündet. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, würdigt es zunächst einmal die Arbeit derjenigen, die die Spekulationsaffäre von Las Teresitas zur Anzeige gebracht haben. Ein „Pelotazo“ wie er im Buche steht, nannte es Antikorruptions-Staatsanwältin María Farnés Martínez Frigola von Anfang an. Unter „Pelotazo“ versteht man ein Spekulationsgeschäft in der Baubrache, bei dem auf einen Schlag Millionen verdient werden.

Seit zehn Jahren beschäftigt der Fall Las Teresitas die Justiz. Dreizehn Angeklagte standen seit September 2016 vor Gericht, der prominenteste davon Miguel Zerolo, Politiker der Coalición Canaria (CC) und Bürgermeister von Santa Cruz de Tenerife von 1995 bis 2011.

Bei dem Justizfall geht es um Immobilienspekulation im großen Stil unter Mitwirkung von Politikern der Stadtverwaltung. In dem 169 Seiten umfassenden Urteil des Landgerichts Santa Cruz wird das Geschäft um elf Parzellen an der Strandfront von Las Teresitas als Kern der Affäre betrachtet.

Die Unternehmer Ignacio González und Antonio Plasencia, beide nun vom Gericht zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, kauften im Jahr 1998 101 Parzellen beim Strand Las Teresitas für 33,7 Millionen Euro. Nur drei Jahre später kaufte die Stadt Santa Cruz de Tenerife ihnen 11 dieser Parzellen für den erstaunlichen Betrag von 52,5 Millionen Euro – 33 Millionen Euro über dem von der damaligen Stadtarchitektin Pía Oramas geschätzten Wert – ab.

Antonio Plasencia (l.) und Ignacio González während der Gerichtsverhandlung im November letzten Jahres Foto: efe

Der damalige Baustadtrat Manuel Parejo, der nun zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, gab bei Stadtarchitektin Pía Oramas eine Schätzung der elf Grundstücke in Auftrag. Doch das Wertgutachten von Pía Oramas über 19,5 Millionen Euro wurde später, als der Kauf für 52,5 Millionen Euro abgewickelt wurde, im Kaufvertrag nicht erwähnt. Auch zwei weitere Wertgutachten, die denselben Preis ergaben, fanden keine Beachtung. Hingegen wurden zwei Gutachten angeführt, die weitaus höher ausfielen. Das Wertgutachten von Sociedad de Tasación über 47 Millionen Euro (wobei geschickterweise ein Anhang weggelassen wurde, in dem auf Nutzungsbeschränkungen der Parzellen hingewiesen wurde, die, wenn sie beachtet würden, den Wert erheblich mindern würden) sowie ein Wertgutachten von Tinsa über 60 Millionen Euro. Laut Gerichtsurteil schafften es die Angeklagten, dass sämtliche Gutachten für das von ihnen angestrebte Geschäft vorteilhaft waren. Bei der Abstimmung über das Kaufgeschäft in einer Stadtratssitzung sieht es das Gericht als erwiesen an, dass sowohl Bürgermeister Miguel Zerolo als auch Baustadtrat Manuel Parejo den dahintersteckenden Plan kannten oder mitwirkten.

Das Gericht hat nach mehrmonatigen Verhandlungen Ex-Bürgermeister Miguel Zerolo und seinen damaligen Baustadtrat Manuel Parejo wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu jeweils sieben Jahren Gefängnis sowie wegen Amtspflichtsverletzung zu acht Jahren und neun Monaten Amtsausübungsverbot verurteilt. Die Unternehmer Antonio Plasencia, ehemaliger Vorsitzender des Bauunternehmerverbands der Insel, und Ignacio González, Ex-Präsident der Handelskammer Santa Cruz de Tenerife, wurden jeweils zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden der ehemalige Sekretär des Bauamtes von Santa Cruz de Tenerife, Víctor Reyes, der eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten erhält sowie der ehemalige Leiter des Bauamtes, José Tomás Martín, der zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Beide wurden vom Gericht als „notwendige Kollaborateure“ für die erfolgte Veruntreuung öffentlicher Gelder angesehen.

Miguel Zerolo reagierte auf die Urteilsverkündung in seiner bekannt besonnenen Art. Der Zeitung „La Opinión“ gegenüber erklärte er freundlich, er werde Einspruch einlegen, und für weitere Äußerungen sei jetzt nicht der Moment, er hoffe, man verstehe das.

Unternehmer Ignacio González hingegen, der ebenfalls einen Einspruch beim Obersten Gericht ankündigt, bezeichnete das Urteil als „ungerecht“. Ihn überrasche in diesem Leben nichts mehr, sagte er weiter. „Sie lassen uns nicht in Frieden. Wir haben die Grundstücke Privateigentümern abgekauft, die Stadtverwaltung wollte sie uns abkaufen, und wir haben sie verkauft. Wir haben an nichts Schuld.“

Antonio Plasencia erklärte, er wolle nun Ruhe bewahren und gemeinsam mit seinem Anwalt die nächsten Schritte prüfen. Manuel Parejo war nach der Urteilsverkündung zu keiner Stellungnahme bereit.

Über 60 Millionen Euro Schadenersatz

Das Gericht hat für sechs der dreizehn Angeklagten im Teresitas-Prozess nicht nur Haftstrafen ausgesprochen, sondern verurteilte die Hauptangeklagten auch zu Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe an die Stadt Santa Cruz de Tenerife. Insgesamt sollen Miguel Zerolo, Manuel Parejo, Ignacio González, Antonio Plasencia, Víctor Reyes und José Tomás Martín 61.748.040 Euro an die Stadtverwaltung zurückzahlen – Zinsen nicht miteingerechnet!

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und es wahrscheinlich ist, dass Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden, wird die Staatsanwaltschaft mit ihren Forderungen vermutlich so lange warten, bis ein rechtskräftiges Urteil ergeht. Wie eine lokale Tageszeitung bereits mutmaßte, könnte es Schwierigkeiten bei der Eintreibung der Entschädigungsforderungen geben, sollten die Verurteilten Insolvenz vorbringen. Auch ist fraglich, ob sie in der Lage wären, jeweils eine Summe von mindestens zehn Millionen Euro zu zahlen.

Da die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die sechs Einsprüche bis zu drei Jahre dauern kann, werden Miguel Zerolo und die Mitangeklagten auch vorerst nicht ins Gefängnis einziehen müssen.

Doppelt verurteilt

Der ehemalige Baustadtrat Manuel Parejo wurde innerhalb weniger Tage bei zwei verschiedenen Prozessen verurteilt. Parallel zu dem Urteil im Teresitas-Prozess fiel auch das Urteil im sogenannten Mamotreto-Prozess, in dem es um das illegal gebaute Parkhaus beim Teresitas-Strand geht. Manuel Parejo hatte als damaliger Baustadtrat die Genehmigung für den Bau erteilt, wohl wissend, dass dies illegal war. Das Gericht verurteilte ihn in diesem Fall nun zu drei Jahren Haft wegen Rechtsbeugung. Wenngleich Parejo durch einen Einspruch beim Obersten Gerichts­hof im Fall Las Teresitas zumindest vorerst den Weg ins Gefängnis nicht gehen muss, so wird er im Fall Mamotreto nicht um die Haftstrafe herumkommen.

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