Verfassungsgericht schränkt Corona-Maßnahmen beim Alarmzustand ein

Das COVID-Zertifikat muss in elf autonomen Gemeinschaften obligatorisch vorgelegt werden, um Zugang zu verschiedenen Orten zu haben. Foto: EFe

Das COVID-Zertifikat muss in elf autonomen Gemeinschaften obligatorisch vorgelegt werden, um Zugang zu verschiedenen Orten zu haben. Foto: EFe

Alarmzustand ist ohne Ausgangssperre, aber mit strengen Einschränkungen möglich

Madrid – Der explosionsartige Anstieg von Corona-Ansteckungen infolge der Omikron-Variante hat darüber die Debatte neu aufleben lassen, welche Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit innerhalb des derzeitigen Rechtsrahmens durchgeführt werden können. Das hat zu Polemik geführt, vor allem jedoch nach dem Urteil des Spanischen Verfassungsgerichts, das den im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie verhängten Alarmzustand für illegal erklärt hat.

Ausnahmezustand anstatt Alarmzustand

Das Urteil des Verfassungsgerichts zum ersten Alarmzustand der Regierung besagte, dass die Aussetzung von Grundrechten, wie der Bewegungsfreiheit im Rahmen eines Lockdowns, nur durch die vorherige Erklärung des Ausnahmezustands vereinbart werden kann. Das Verfassungsgericht hob damit die einschneidende Maßnahme des ersten Alarmzustands, den Lockdown, auf, bestätigte aber die übrigen Maßnahmen. Im Urteil wurden nicht die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen als unverhältnismäßig eingestuft, sondern der rechtliche Rahmen, der für die Genehmigung dieser Maßnahmen gewählt wurde. Daher könnte ein ähnliches Dekret mit den Maßnahmen, die damals angesichts der Ausbreitung der Pandemie vereinbart wurden, vorgeschlagen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die Schließung von Geschäften, das Verbot öffentlicher Veranstaltungen sowie von Sport- und Freizeitaktivitäten und die Aussetzung von Bildungstätigkeiten in Präsenz.

Einführung des COVID-Zertifikats

Keine Partei hat die Möglichkeit einer Rückkehr in einen landesweiten Lockdown in Betracht gezogen, da andere restriktive Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Gesetzgebung umgesetzt werden können. Die Mehrheit der autonomen Gemeinschaften, wie zum Beispiel Katalonien, Galicien, Asturien, die Balearen und das Baskenland, haben bereits damit begonnen. Die Vorlage eines COVID-Zertifikats wird u.a. verlangt, um Zugang zu Gastronomielokalen aber auch zu Konzertsälen, Kinos, Fitness-Studios und zu Seniorenresidenzen zu erhalten.

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