Verfassungsgericht spricht sich für Gesetz gegen Häusliche Gewalt aus


Männliche Täter dürfen härter bestraft werden als weibliche

Das Verfassungsgericht hat sich nach mehreren Monaten Verhandlungen zugunsten eines Artikels des Gesetzes gegen Häusliche Gewalt ausgesprochen, der von mehreren Richtern als „verfassungswidrig“ angezweifelt wurde.

Madrid – Konkret geht es um den Artikel 153.1 des Strafgesetzbuches, der höhere Strafen für Männer vorsieht, die ihre Frauen oder Lebensgefährtinnen misshandelt oder gar ermordet haben, als umgekehrt.

Mit sieben gegen fünf Stimmen haben die Richter des Verfassungsgerichts nun entschieden, dass der Artikel verfassungskonform ist. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass der Akzent auf den höheren Unrechtsgehalt des männlichen Täters gegen die Frau gelegt werden müsse. Es geht dabei also nicht um eine positive Diskriminierung zugunsten der Frau, weil sie verletzlicher ist, sondern darum, dass die Handlungsweise des männlichen Täters verurteilungswürdiger ist und abgesehen davon viel öfter vorkommt. 99% der Taten mit dem Hintergrund häuslicher Gewalt werden von Männern verübt.

Das Verfassungsgericht betont dabei ausdrücklich, dass diese ungleiche strafrechtliche Behandlung nur für den Bereich häuslicher Gewalt gilt, also nur Fälle betrifft, bei denen Täter und Opfer nachweislich eine Beziehung haben oder hatten.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.