Nicht-EU-Bürger dürfen nur mit mindestens 513 Euro in Spanien einreisen
Ausländer, die nicht aus einem EU-Land kommen, müssen seit dem 12. Mai mindestens 513 Euro in der Tasche haben bzw. deren Besitz nachweisen können, wenn sie nach Spanien einreisen wollen.
Das Geld soll als Garantie dafür dienen, dass sie in der Lage sind sich während ihres Spanien-Aufenthaltes über Wasser zu halten.
Das sieht eine neue Regelung vor, die wenige Tage zuvor im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde und am 12. Mai in Kraft getreten ist. Bislang betrug die Mindestsumme, die Nicht-EU-Büger besitzen mussten, um nach Spanien einreisen zu dürfen, 300 Euro. Gleichzeitig verlangt die Regierung nun von den Ausländern, dass sie einen Besitz nachweisen können, der in Euro gerechnet mindestens 10% des Brutto-Mindestlohns multipliziert auf die Anzahl der Tage, die die betroffene Person in Spanien verbringen will, ausmacht.
Nach der neuen Normative müssen Immigranten nachweisen, dass ihnen pro Aufenthaltstag in Spanien mindestens 60 Euro zur Verfügung stehen. Als Nachweis werden sowohl Bargeld als auch Kreditkarten mit entsprechendem Bankauszug bzw. Reiseschecks oder ähnliches anerkannt.
Ausnahmen
Von der Normative ausgenommen sind Studenten, Diplomaten bzw. Personen, die über eine Rückreisegenehmigung verfügen bzw. ein Visum, das sie in Spanien zum wohnen und arbeiten berechtigt.
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