Verweigerte Begnadigung


Die Staatsanwaltschaft des Obersten Spanischen Gerichtshofes hat sich gegen eine Begnadigung des Richters Baltasar Garzón ausgesprochen, die vom Europäischen Verband der Richter für Demokratie und Freiheit – Medel – beantragt worden war (das Wochenblatt berichtete).

Madrid – Die Voraussetzungen für eine Begnadigung, welche das entsprechende Gesetz vorschreibt, seien nicht gegeben. Persönliche Umstände und die Verdienste, die er sich im Rahmen seiner juristischen Laufbahn erworben habe, seien dafür irrelevant. Sämtliche Argumente, welche in der Eingabe von Medel angeführt werden, seien nicht stichhaltig. Die Delikte der Rechtsbeugung seien die schwersten, welche ein Mitglied der Rechtsprechung bei seinen Amtshandlungen begehen könne. Garzón habe dem Ansehen der Justiz schweren Schaden zugefügt. Im Rahmen seiner Untersuchungen des Korruptionsnetzes, das unter der Bezeichnung „Gürtel“ bekannt geworden ist, hatte der Richter die Gespräche zwischen den Angeklagten und deren Anwälten, die teilweise auch in den Fall verwickelt waren, abhören lassen. Nach seinen eigenen Angaben wollte er damit verhindern, dass Teile des ergaunerten Geldes beiseite geschafft werden könnten.

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