Vodafone muss Gebühren für das Entsperren freier Handys erstatten


Eine Filiale des Mobilfunkanbieters Vodafone. Foto: EFE

Das Unternehmen hatte einer halben Million Kunden jeweils 10 Euro berechnet

A Coruña – Der Provinzgerichtshof von A Coruña hat eine Klausel in den Kundenverträgen des Mobilfunkanbieters Vodafone für ungültig erklärt, aufgrund derer das Unternehmen fast 520.000 Kunden, deren Vertragslaufzeit beendet war, bis zu 9,68 Euro für die Freischaltung ihrer Mobiltelefone in Rechnung gestellt hat. Das Urteil verpflichtet Vodafone nun dazu, seinen Kunden rund vier Millionen Euro zurückzuzahlen.

Der Provinzgerichtshof hat damit ein erstinstanzliches Urteil vom November 2016 bestätigt, welches die Verbraucherschutzorganisation Adicae er- stritten hatte und das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone in diesem Punkt als missbräuchlich einstuft. Sie verstoßen gegen das gültige Verbraucherschutzgesetz, das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschlüssen und das Telekommunikationsgesetz.

Vodafone wurde dazu verurteilt, die Klausel rückwirkend zu streichen und die Betroffenen zu entschädigen.

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