Volksanwalt fordert Bewegungsfreiheit für Asylbewerber

Der spanische Volksanwalt Francisco Fernández Marugán Foto: EFE

Der spanische Volksanwalt Francisco Fernández Marugán Foto: EFE

Die Mahnung von Francisco Fernández Marugán basiert auf einem Urteil des Obersten Gerichtshofes

Madrid – Der Volksanwalt (Defensor del Pueblo) hat das spanische Innenministerium auf das Recht der Asylbewerber hingewiesen, sich frei in Spanien zu bewegen. Der Oberste Gerichtshof hatte schon im Juli vergangenen Jahres festgestellt, dass es gesetzwidrig sei, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden in den spanischen Gebieten außerhalb der Iberischen Halbinsel einzuschränken. Die Mahnung des Volksanwaltes Francisco Fernández Marugán richtet sich an die Generaldirektion der Polizei und an das Innenministerium und stellt klar, dass Asylbewerber, deren Antrag angenommen wurde, sich von Melilla, Ceuta oder den Kanaren aus auf das Festland begeben dürfen.
Die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern in Spanien wurde 2009 im Asylgesetz festgeschrieben, und verschiedene Hilfsorganisationen bemängeln seit einem Jahrzehnt, dass diese dennoch daran gehindert werden, Ceuta und Melilla an der Nordküste Afrikas und nun auch die Kanaren zu verlassen.
In seinem Schreiben greift der Volksanwalt u.a. eine Beschwerde des Anwalts Daniel Arencibia auf, welche dieser im Februar 2020 eingereicht hatte. Darin geht es um einen Asylbewerber in Tunte (Gran Canaria), der daran gehindert wurde, ein Flugzeug zu besteigen, um zu seiner Familie auf dem spanischen Festland zu fliegen. Die Fluglinie erklärte, man habe Anweisungen vom Innenministerium und ein Asylbeleg sei kein gültiges Reisedokument. Wie ihm ergeht es Dutzenden Asylbewerbern in den spanischen Außengebieten. Von einem anderen Beispiel berichtet ein Repräsentant der jesuitischen Migrantenhilfe in Melilla. Ein 30-jähriger Jemenit erhielt einen positiven Asylbescheid und beantragte einen Platz in einem Flüchtlingsheim auf dem Festland. Er wurde angenommen, doch hinderte ihn die Polizei daran, das Flugzeug zu besteigen, weil er keinen Wohnsitz am Reiseziel habe.
Das Innenministerium äußerte sich zu dem Schreiben des Volksanwaltes und erklärte, man halte sich an das Urteil des Obersten Gerichtshofes und habe die entsprechenden Änderungen in den Verordnungen durchgeführt. Die einzigen Beschränkungen, die es gebe, seien die Reisebeschränkungen, welche die autonomen Regionen wegen Corona aussprechen. An die müssten sich alle halten, Migrant oder nicht.

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