Gerichtsprozess gewonnen
Die Volkswagen-Händler auf den Kanarischen Inseln haben sich vor dem Verwaltungsgericht von Santa Cruz de Tenerife das Recht erstritten, ihre Autohäuser auch sonntags zu öffnen.
Diese Entscheidung bestätigt das Urteil eines Gerichts von Las Palmas, das bereits im vergangenen Jahr ein ähnliches Verdikt aussprach. Laut den Richtern besteht in der sonntäglichen Öffnung der Ausstellungsflächen kein Verstoß gegen das Recht, vorausgesetzt es werden keine Verkaufstätigkeiten durchgeführt.
Auslöser des Gerichtsprozesses war ein Strafverfahren, das die kanarische Regionalregierung gegen Volkswagen eröffnet hatte, nachdem VW-Händler im Zuge eines besseren Kundendienstes Ende 2006 ihre Fahrzeugausstellungen auch sonntags dem Publikum zugänglich gemacht hatten. Volkwagen hatte daraufhin die sonntägliche Öffnung eingestellt, aber Einspruch vor den Gerichten beider Provinzen eingelegt.
Mit dem neuen Urteil sieht sich Volkswagen als Pionier im Service bestätigt. Laut VW wolle man mit der Sonntag-Öffnung flexibler auf den Kunden eingehen, damit dieser die verschiedenen Modelle des Herstellers begutachten kann. Besonders für Berufstätige sei es interessant, auch sonntags die Ausstellungsflächen besuchen zu können.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]