Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche


Information zur Wahl zum Deutschen Bundestag

Am 22. September 2013 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für die Wahlteilnahme von im Ausland lebenden Deutschen gelten verschiedene Voraussetzungen:

Die betreffende Person muss entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Wahlberechtigt können auch Auslandsdeutsche sein, die aus belegbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Teilnahme an der Wahl ist es unumgänglich, sich in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland einzutragen.

Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen, der möglichst bald abzusenden ist. Einem Antrag, der erst am 2. September 2013 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) erhältlich. Sie können auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, oder per E-Mail <bundeswahlleiter-bonn@destatis.de>, oder bei den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Deutsche Konsulat Las Palmas de Gran Canaria, Calle Albareda, 3 – 2° (Geöffnet Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr) Tel. 928 491 880.

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