Wann ist der Blick in das spanische Grundbuch hilfreich ?


Jedenfalls, das sei zunächst festgehalten, ist das spanische Grundbuch ein öffentlich zugängliches Register, in welches jedermann Einblick nehmen kann.

Bei etwas höherem Aufwand – Gebühr, Beantragung und Bearbeitungszeit von ca. vierzehn Tagen – kann auch ein erweiterter Grundbuchauszug beantragt werden aus welchem dann die Immobilienhistorie ersichtlich ist. Über die Jahre haben sich bei unserem Online-Beschaffungsservice von spanischen Grundbuchauszügen folgende zehn typische Fallgestaltungen des Interesses an spanischen Grundbuchauszügen herauskristallisiert:

1. Kaufinteressent vor Immobilienankauf

2. Finanzierende Bank

3. Deutsche Steuerbehörde

4. Nachbarinteresse

5. Gläubiger mit / ohne Titel

6. Ehepartner wegen Zugewinnausgleich

7. Rechtsnachfolgegestaltung oder Erbteilung

8. Pflichtteilsberechtigte

9. Geschäftspartner

10. Eigentümer selbst wegen Belastungen, vor Verkauf u.a.

Rein statistisch gesehen am häufigsten ist es der Eigentümer selbst, der einen Grundbuchauszug seines Grundstückes anfordert. Der spanische Grundbuchauszug in 2 Tagen beschafft – binnen 5 Tagen kommentiert – www.spanien-grundbuchauszug.de

Günter Menth  (Rechtsanwalt & Abogado inscrito) spezialisiert auf Erbrecht und

Immobilienrecht

Manacor (Mallorca)

Tel.: ++971 – 55 93 77

Fax: ++971 – 55 93 68

info@erbrechtskanzlei-spanien.de

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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