Warnung vor Gasbetrügern


Das Regionalministerium für Wirtschaft, Industrie und Handel weist die Nutzer von Butangas im Haushalt darauf hin, dass die Überprüfung von Butan- und Propangasinstallationen nur alle fünf Jahre vorgeschrieben ist. Die Überprüfung und gegebenenfalls Erneuerung von Schläuchen und Ventilen, deren Verfallsdatum erreicht ist, müsse von behördlich anerkannten Betrieben durchgeführt werden. Welchen Installateur man auswählt, liege jedoch vollständig im Ermessen des Kunden.

Es komme weiterhin vor, dass Gasinstallateure ungerufen an Haustüren klingeln, um den Bewohnern unnötige Inspektionen und Wartungsverträge aufzuschwatzen, zu denen der Kunde in Wirklichkeit gar nicht verpflichtet sei, und Teile zu ersetzen, deren Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. Oft geben sie sich als Mitarbeiter des Gaslieferanten aus und drohen damit, die Gaslieferung einzustellen. Auch mit der Behauptung, man sei verpflichtet, die Überprüfung zuzulassen, und ansonsten würden Bußgelder fällig werden, wird Druck aufgebaut. 

Die Behörde weist darauf hin, dass man in keiner Weise verpflichtet sei, die Dienste dieser Firmen in Anspruch zu nehmen, und empfiehlt, sich gegebenenfalls die Zulassung als Gasinstallateur zeigen zu lassen und vor Beginn der Überprüfung einen Kostenvoranschlag (presupuesto) einzufordern. 

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