Corona-Regeln und Ausnahmen auf den Kanaren
Kanarische Inseln – Auch auf den Kanarischen Inseln wurden für die Feiertage besondere Corona-Regeln erlassen, in denen beispielsweise Ausnahmen für die strengen Kontaktbeschränkungen enthalten sind, damit Weihnachten mit der Familie gefeiert werden kann. Die Ausnahmen wurden am 3. Dezember von der Regionalregierung verabschiedet und im regionalen Amtsblatt Boletín Oficial de Canarias am 4. Dezember veröffentlicht.
Diese Vorschriften gelten bis 10. Januar 2021, sofern nicht weitere Einschränkungen notwendig werden sollten:
Soziale und familiäre Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf maximal sechs Personen beschränkt (zuzüglich Kinder bis 6 Jahren), sofern es sich um mehr als einen Haushalt handelt. Als Mitglieder eines Haushalts werden auch die Personen angesehen, die zu dieser Jahreszeit in die Heimat zurückkehren. Am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. und 6. Januar wird die Zahl von maximal sechs auf zehn Personen erhöht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugelassene Personenzahl je nach epidemiologischer Lage gegebenenfalls auf jeder Insel individuell weiter eingeschränkt werden kann. Die Lage wird wöchentlich von der regionalen Gesundheitsbehörde neu bewertet und Änderungen auf der Webseite „Portal Covid“ der kanarischen Regierung veröffentlicht. (https://www.gobier
nodecanarias.org/principal/coronavirus/semaforo)
Nächtliche Ausgangssperre: Zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 gilt während der Nachtstunden von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein Ausgangsverbot. Bürgerinnen und Bürger dürfen nur mit triftigem Grund bzw. in diesen Ausnahmefällen das Haus verlassen: zum Kauf von Medikamenten oder medizinischen Produkten, zum Arztbesuch, um in Notfällen zum Tierarzt zu gehen, um zu arbeiten, um nach der Arbeit nach Hause zu fahren, um unterstützungsbedürftige Personen zu betreuen, aufgrund höherer Gewalt.
In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember und vom 31. Dezember auf den 1. Januar wird die Ausgangssperre auf 01.30 bis 06.00 Uhr um eine halbe Stunde verkürzt.
Gastronomie: Restaurants und andere Gastronomiebetriebe müssen vor 24.00 Uhr schließen. Die Zahl der Gäste pro Tisch wird auf sechs Personen beschränkt, und der Abstand zwischen Tischen muss mindestens zwei Meter betragen.
Feste und Veranstaltungen: Feste und Tanzveranstaltungen sind verboten, ebenso die traditionellen Dreikönigszüge im klassischen Format am 5. Januar.
Religiöse Feiern und Gottesdienste können unter Beachtung der Sperrstunde und der Abstandsregeln stattfinden, es werden jedoch TV- oder online-Übertragungen empfohlen. Ebenso wird das Abspielen von Musik vorgeschlagen, um das Singen zu vermeiden. Chöre sind verboten.