Die Schließung der beschädigten Stellen und das Abpumpen des Treibstoffs kosteten den spanischen Staat mehr als 43 Millionen Euro
Madrid/Kanarische Inseln – Im April 2015 war der russische Fischtrawler „Oleg Naydenov“ im Hafen von Las Palmas in Brand geraten und wurde wegen der Explosionsgefahr aufs offene Meer geschleppt. 24 km südöstlich von Gran Canaria war er schließlich gesunken, und es wäre aufgrund des austretenden Treibstoffes fast zu einer Ölpest gekommen (das Wochenblatt berichtete). Nun hat der Staat Schadenersatzklage eingereicht. Spanien will sich die 43,6 Millionen Euro teure Sicherungsaktion zur Verhinderung einer Umweltkatastrophe vom Reeder bzw. von dem Versicherer erstatten lassen.
Vor zwei Jahren hatte das aus dem in 2.710 m Tiefe liegenden Wrack austretende Öl die kanarischen Küsten, die Fauna und Flora gefährdet. Insbesondere auf Gran Canaria wurden einige Strände verschmutzt und ölverschmierte Tiere aufgefunden. Glücklicherweise blieb die große Katastrophe dank des intensiven Einsatzes der Seenotrettung, welche die sich bildenden Ölteppiche mit allen Mitteln bekämpfte, sowie der günstigen Strömung aus. Viele Freiwillige säuberten die betroffenen Strände und halfen den Tieren
Im Rahmen einer umfassenden Sicherungsaktion und mit der Hilfe zweier ausländischer Spezialunternehmen wurden die acht Lecks versiegelt und der restliche Treibstoff aus dem Wrack abgesaugt.
Noch nie zuvor hatte Spanien einem solchen Problem gegenübergestanden, das den monatelangen Einsatz spezieller Geräte (Unterwasserroboter, Unterwasserkran, etc.) und von etwa 60 Fachleuten erforderlich machte.
Am Ende beliefen sich die Kosten für die Sicherung des Trawlers und zur Verhinderung einer Umweltkatastrophe – die „Oleg Naydenov“ hatte im Hafen von Las Palmas kurz zuvor 1.400 Tonnen Treibstoff getankt – auf 43,6 Millionen Euro.
Nachdem das Versicherungsunternehmen Sputnik die Kostenübernahme verweigerte, hat der Staat nun Klage gegen Fenix, den in Murmansk ansässigen Reeder der „Oleg Naydenov“, sowie gegen Sputnik eingereicht.
Dagegen verklagt Fenix wiederum das Transportministerium, die Hafenmeisterei, die Hafenbehörde, die Seenotrettung und die Gemeinde Las Palmas – verantwortlich für die Feuerwehr – auf Schadenersatz für den Trawler. Fenix führt dabei die ungenügende Ausbildung der Feuerwehr und die fehlerhafte Entscheidung, den Trawler aufs offene Meer zu schleppen, ins Feld.
Abschlussbericht
Die Untersuchungskommission für Unfälle auf See kam zu dem Schluss, das Aufeinandertreffen von Fehlern und fehlerhaften Entscheidungen seitens des Reeders, der Einsatzkräfte und der Hafenmeisterei hätten zu dem Unglück geführt. Die Kommission führt eine unzureichende Ausbildung der Feuerwehr in Sachen Schiffsbrände, den Mangel an geeigneter Ausstattung sowie ein verfrühtes Abschleppen des Schiffes aufs offene Meer an.
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