Wer verschmutzt, zahlt


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Regierung plant schadstoffbezogene Kraftfahrzeugsteuer

Bei der Festlegung der Höhe der Kfz-Steuer soll künftig nach dem „nationalen Plan für Luftqualität und Atmosphärenschutz 2013-2016“ der Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs mit berücksichtigt werden, frei nach dem Motto „Wer verschmutzt, zahlt“.

Madrid – Bisher richtet sich die spanische Kraftfahrzeugsteuer nach der Leistung der Motoren („potencia fiscal“). In Zukunft soll es nach der Höhe der Emissionen von Kohlendioxid, Stickstoffoxid und Feinstaub gehen. Die Veränderung soll in Absprache mit der FEMP, der Föderation der spanischen Gemeinden und Provinzen, umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass diese keine Einnahmen einbüßen. Fahrzeuge älteren Baujahrs produzieren in der Regel mehr Schadstoffe als neuere und werden deshalb in Zukunft auch teurer in der Besteuerung sein. Es sollen Höchst- und Mindeststeuersätze festgelegt werden, damit die Städte einen Handlungsspielraum haben, da sich die Luftverschmutzung in Ballungsräumen schädlicher auswirkt als auf dem Lande.

In Madrid war durch den damaligen Bürgermeister und heutigen Justizminister Alberto Gallardón schon einmal eine solche Initiative angeregt worden, nachdem Madrid eine längere Smog-Phase durchlebt hatte. Diese Initiative war seinerzeit am Widerstand der Städte und Gemeinden gescheitert.

Der Entwurf des Plans sieht vor, in Gebieten, wo die Verschmutzung durch den Straßenverkehr besonders starke Auswirkungen auf die Luftqualität hat, die Teilnahme am Straßenverkehr von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß zu beschränken. Durch farbige Aufkleber sollen sie nach ihrem Kontaminationspotenzial unterschieden und kenntlich gemacht werden. Es kann dann für bestimmte Zonen die Zufahrt beschränkt und Verstöße dagegen geahndet werden. Durch diese Maßnahmen soll erreicht werden, dass künftig bevorzugt Fahrzeuge mit sauberen Technologien gekauft und eingesetzt werden. Auch über die Regulierung der Geschwindigkeit will man die Luftverschmutzung in Ballungsräumen herunterfahren. Mit zunehmender Nähe zu einer Stadt soll die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit geringer werden. Es ist an Zonen mit 120, 100, 90, 80 und 70 Stundenkilometern Limit gedacht.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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