Wichtige Informationen zur Ausstellung von Reisepässen


Mitteilung des deutschen Konsulats

Zum 1. November 2007 tritt ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen.

Aufgrund technischer Probleme bei der Umsetzung der neuen Vorschriften kann das Konsulat ab dem 01.11.2007 voraussichtlich für mehrere Monate keine Anträge zur Ausstellung von Reisepässen entgegennehmen. Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind hiervon nicht betroffen.

Das Konsulat rät, vor dem 15.10.2007 bei dem deutschen Konsulat in Las Palmas oder den Honorarkonsulaten auf Teneriffa oder La Palma einen neuen Reisepass zu beantragen, falls Ihr jetziger Pass vor Mitte 2008 abläuft.

Wer bei dem Konsulat bzw. den Honorarkonsuln nach dem 15.10.2007 einen neuen Reisepass beantragt, wird voraussichtlich zunächst nur einen vorläufigen Reisepass (Gültigkeitsdauer maximal ein Jahr) erhalten können. Dieser vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.

Fragen beantwortet das Konsulat unter der Telefonnummer 928 49 18 80.

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