Der Zentralruf des kanarischen Gesundheitssystems gibt Auskunft
Seit dem 1. Juli ist nun das Zuzahlungsprinzip bei den Arzneimitteln in Kraft. Die ersten Tage verliefen relativ unproblematisch, allerdings war den Patienten unklar, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden konnten, bis das kanarische Gesundheitsressort einschritt.
Guillermo Schwartz, Präsident der Apothekenkammer der Provinz Santa Cruz de Tenerife, erklärte, auf der Insel hätte es keine größeren Probleme gegeben. Da die Apotheker ein neues Computerprogramm bedienen müssen, sei es einzig und allein zu kleineren Verzögerungen bei der Medikamentenausgabe gekommen. „Die Patienten kommen mit einer gewissen Resignation zu uns, aber es gibt kaum Zwischenfälle. Diejenigen, die mit einem Betrag nicht einverstanden sind, verweisen wir an das Nationale Institut der Sozialversicherung (INSS), so wie es uns die Vertreter des kanarischen Gesundheitssystems gesagt haben,“ fügte Schwartz hinzu.
Fernando Redondo, Präsident des Verbandes spanischer Apotheker, gab bekannt, landesweit sei die Umstellung nicht ganz so ruhig verlaufen. „Es ist zu Missverständnissen aller Art sowohl bei den Kunden als auch bei den Apothekern gekommen,“ so Redondo, der hinzufügte, dass die Bürger zu wenig über das neue System aufgeklärt worden seien.
Die kanarische Gesundheitsbehörde kritisierte darüber hinaus, das INSS stehe den Bürgern nicht für ihre Fragen zur Verfügung, obwohl dem Institut diese Aufgabe gesetzlich zugewiesen wurde. Kurzerhand ließ das Ressort die meistgestellten Fragen und seine Antworten zusammenstellen und veranlasste, dass der Zentralruf des kanarischen Gesundheitssystems (012) sie nun beantwortet.
Ungereimtheiten
Wie das Gesundheitsressort berichtete, war den Kunden unklar, was sie nun beizutragen hätten (Antwort: abhängig vom Einkommen), ob alle zuzuzahlen hätten (Antwort: nicht am Spanischen Ölsyndrom Erkrankte, Behinderte, Sozialhilfeempfänger oder Empfänger steuerbefreiter Renten, Arbeitslose ohne Anrecht auf Unterstützung, Opfer von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingter Krankheiten), woher man den zu zahlenden Betrag kennt (Antwort: der Code der Krankenversicherungskarte gibt Auskunft über Beitragsklasse und Beteiligungsanteil; auf einem elektronischen Rezept befinden sich diese hinter dem Namen).
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