Spanien wählt am 28. April 2019
Madrid – Am 28. April wird in Spanien gewählt. Die Bürger bestimmen dann durch ihr Votum die Zusammensetzung des Parlaments, der sogenannten Cortes Generales. Dieses besteht aus zwei Kammern, dem Abgeordnetenhaus (Congreso) und dem Senat (Senado).
Im spanischen Wahlsystem, welches seit den ersten demokratischen Wahlen im Jahr 1977 unverändert geblieben ist, wird das mächtigere Abgeordnetenhaus durch Verhältniswahl und der Senat durch Mehrheitswahl bestimmt.
Die Wahl der Abgeordneten des Congreso wird nach dem D’Hondt-Verfahren durchgeführt, welches der belgische Jurist Victor D’Hondt im 19. Jahrundert entwickelte und das auch in Frankreich, Finnland, Chile und verschiedenen weiteren Ländern Anwendung findet. Dafür wird Spanien in 52 Wahlbezirke eingeteilt, einer für jede der 50 Provinzen zuzüglich der beiden spanischen Exklaven Melilla und Ceuta. Ausgehend von diesen Bezirken werden die Stimmen auf die 350 Sitze des Abgeordnetenhauses verteilt.
Um eine gleichmäßige Vertretung aller Regionen zu gewährleisten, erhält jeder Wahlbezirk unabhängig von seiner Größe und Einwohnerzahl zwei Sitze. Die übrigen werden nach der Zahl der Wahlberechtigten des jeweiligen Bezirks verteilt. Dabei kommt es zu Verzerrungen, weil die kleinen Provinzen durch die Grundmandate bevorzugt werden. Das Wahlsystem bevorzugt zudem tendenziell die größeren Parteien, da in sehr kleinen Provinzen nur die Kandidaten mit hohem Stimmenanteil die Chance haben, einen der wenigen Sitze zu erhalten. Eine weitere Verzerrung gibt es bezüglich der kleineren Parteien untereinander. Haben diese ihre Wählerschaft in wenigen Provinzen konzentriert, erhalten sie deutlich mehr Sitze als solche Parteien, deren Wähler gleichmäßig im ganzen Land verteilt leben. Dies zeigte sich bei den Wahlen von 2011 an der liberalen UPyD und der baskischen Nationalpartei PNV. Die UPyD trat in allen Wahlbezirken an und erhielt 1.140.242 Stimmen (4,69%). Die PNV präsentierte sich nur in den drei Provinzen des Baskenlandes und erreichte 323.517 Stimmen (1,33%). Und doch erlangten beide die gleiche Anzahl von fünf Sitzen.
Für die Wahl des Senado, der Kammer der territorialen Repräsentation, wird das Land in 59 Wahlkreise unterteilt. Die 47 Festland-Provinzen bestimmen je 4 Senatoren, die Inselbezirke Gran Canaria, Mallorca und Teneriffa je 3, Fuerteventura, La Gomera, El Hierro, Lanzarote, La Palma, Ibiza-Formentera und Menorca je 1 und Ceuta und Melilla je 2. Insgesamt sind es 208 direkt gewählte Senatoren. 58 weitere werden durch die Parlamente der autonomen Regionen bestimmt.
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