Zurück an die Arbeit

Ein Polizist in Murcia läßt sich die Arbeitsbescheinigung eines Verkehrsteilnehmers zeigen. Foto: EFE

Ein Polizist in Murcia läßt sich die Arbeitsbescheinigung eines Verkehrsteilnehmers zeigen. Foto: EFE

Madrid – Ab kommendem Montag, dem 13. April, können einige Firmen den Betrieb wieder aufnehmen, die bisher wegen des Alarmzustandes zur Bekämpfung des Coronavirus vorübergehend stillgelegt waren, weil ihre Aktivität nach dem Regierungsdekret vom 29. März nicht als unverzichtbar für die Grundversorgung der Bevölkerung anzusehen ist.
Dazu gehören die Industrie und das Baugewerbe, die ihre Tätigkeit während der vergangenen zwei Wochen praktisch zur Gänze einstellen mussten. Nun können jene Unternehmen und Fabriken die Arbeit wieder aufnehmen, die nicht auf Telearbeit ausweichen konnten. Dazu gehören auch Dienstleister wie Anwaltskanzleien, Steuerberater und Verwaltungsdienstleister (Gestorías). Wo immer möglich soll aber nach wie vor bevorzugt Heimarbeit eingesetzt werden. Geschlossen bleiben weiterhin Ladengeschäfte, Gastronomie (mit Ausnahme der Bringdienste) und Freizeiteinrichtungen.
Die Regierung hat verschiedene Empfehlungen zur Vorgehensweise herausgegeben: Unter anderem soll man Gegenstände wie Brillen oder Handys, die außerhalb der eigenen vier Wände benutzt wurden, desinfizieren. Außerhalb des Hauses soll man es vermeiden, Flächen, Gegenstände, die Augen, den Mund und die Nase zu berühren. Es sollen ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden und im Auto regelmäßig Griffe, Lenkrad und Armaturenbrett gereinigt sowie die Hände oft gewaschen werden. Wenn man sich in geschlossenen Räumen aufgehalten hat oder in Kontakt mit anderen Personen war, soll man Zuhause die Kleidung separieren und heiß waschen.
Personen, die Symthome einer Covid-19-Infektion aufweisen, sind aufgerufen, sich, je nachdem wo sie sich befinden, zu Hause oder am Arbeitsplatz von den anderen zu isolieren und den Gesundheitsdienst zu kontaktieren.
Die Regierung geht davon aus, dass es durch diese Maßnahmen keine Rückschritte bei der Bekämpfung der Pandemie geben wird. Die Ausgangssperre bleibt weiterhin bestehen, und es gelten dieselben Bestimmungen wie in den letzten Wochen.
Bezüglich der Mobilität der Arbeitnehmer hat die Regierung die Unternehmen dazu aufgerufen, Arbeitsbeginn und -ende stufenweise und flexibel zu gestalten, damit es nicht zu Ballungen beim Betreten der Arbeitsstelle und in den öffentlichen Verkehrsmitteln kommt.

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