5.000 Anzeigen sind beim Fiskus eingegangen


Bekämpfung des Steuerbetruges

Santiago Menéndez, Chef der Agencia Tributaria, legte dieser Tage Rechenschaft vor dem Abgeordnetenhaus über die Arbeit der spanischen Steuerbehörde im vergangenen Jahr ab. Unter anderem gab er Auskunft über den „Erfolg“ einer der Maßnahmen des 2012 beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung des Steuerbetruges.

Konkret geht es dabei um die Begrenzung der zulässigen Barzahlungen auf 2.500 Euro. So dürfen beispielsweise keine Autoreparaturen oder Zahnarztrechnungen in bar bezahlt werden, die den Betrag von 2.500 Euro überschreiten. Wird eine höhere Barzahlung betätigt, fällt eine Strafe an, die auf 25% des Gesamtbetrages festgesetzt wurde. Dabei handelt es sich um eine Gesamtschuld, sprich das Finanzamt kann sowohl von demjenigen, der geleistet hat, als auch von demjenigen, der das Geld entgegengenommen hat, die Strafe einfordern. Allerdings kann sich Letzterer befreien, wenn er die verbotene Barzahlung anzeigt. Das Gesetz soll Bezahlungen mit Schwarzgeld begrenzen, die Mögichkeit der Befreiung zur Anzeige ermutigen.

Nun gab Menéndez bekannt, im letzten Jahr hätte das Finanzamt 4.764 solcher Anzeigen entgegengenommen und verfolgt – 51% mehr als im Vorjahr. Der Finanzamt-Leiter klärte auch über die Gründe für die Abgabe einer Anzeige auf: Demnach würden die Empfänger des Bargeldes den Zahlenden hinsichtlich der Bereitschaft zur Begleichung der Strafe misstrauen und sich durch die Anzeige von der Gesamtschuld befreien wollen. Oder aber sie würden eine baldige Überprüfung ihrer Aktivitäten seitens der Steuerbehörde befürchten. Doch auch von Dritten würden laut Menéndez Anzeigen getätigt. Dabei handele es sich meistens um Anwälte oder Notare, die im Interesse ihrer Mandanten handeln würden. 

Auch über andere spezifische Aktivitäten seiner Behörde gab Menéndez Auskunft. So hätten die Inspektoren im vergangenen Jahr 7.410 Mal an Haustüren geklingelt, um zu überprüfen, ob die Eigentümer eine Vermietung und Mieteinnahmen gegenüber dem Fiskus verschwiegen hätten – 11% häufiger als im Vorjahr. Um nicht deklarierte Vermietungen nachzuweisen, würden die Prüfer die Hausmeister und Nachbarn ansprechen sowie die Daten über Elektrizitäts- und Wasserverbrauch mit den Daten der Einwohnermelderegister und der Grundbücher kreuzen. Auf diese Weise könnte überprüft werden, ob in einer theoretisch nicht bewohnten Immobilie ein außergewöhnlich hoher Verbrauch getätigt würde.

Eigentümergemeinschaften stünden ebenfalls im Visier der Fahnder. Im vergangenen Jahr seien 2.567 Eigentümergemeinschaften wegen möglicher Unregelmäßigkeiten in der Buchführung überprüft worden, wobei in 40% der Fälle sich der Verdacht bestätigt hätte. 

Auch sei in 2.125 Fällen wegen nicht deklarierter Ferienvermietung ermittelt worden. Hier würden die Fahnder auf das Internet und entsprechende Angebotsseiten zurückgreifen, um verheimlichte Ferienvermietungen aufzuspüren. 

In Urlaubsgebieten sei es üblich, dass die Steuerbeamten an den Schultoren die Eltern der Schüler zu ihrem Wohnsitz befragten. Im vergangenen Jahr habe das Finanzamt 145 Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen Personen, die dem Fiskus ihres Herkunftslandes die Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien mitgeteilt hätten, hierzulande jedoch als steuerbegünstigte „no residentes“ deklarieren würden. 

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