64.000 Spanier beantragten Löschungen bei Google


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Aus Gesamteuropa gingen seit 2014 656.899 Anträge ein

Madrid – Das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ besagt, dass personenbezogene Informationen nicht dauerhaft in Suchmaschinen gespeichert werden dürfen. Seit seiner Einführung im Jahr 2014 sind bei Google aus europäischen Ländern 656.899 Anträge zur Entfernung von insgesamt 2,4 Millionen Internetadressen aus den Suchergebnissen eingegangen. Rund eine Million davon wurden daraufhin auch gelöscht, wie aus dem Transparenzbericht von Google hervorgeht.

Allein aus Spanien kamen 64.000 Ansuchen dieser Art, denen zu 38% entsprochen wurde. Nach Angaben des Unternehmens werden solche Reklamationen bei Google zunächst geprüft und in einigen Fällen weitere Informationen eingeholt. Doch nicht immer werden die Seiten dann auch herausgenommen, sondern der Einzelfall auf verschiedene Aspekte hin überprüft. Dazu gehören das Berufsleben des Antragstellers – ob er ein öffentliches Profil hat oder nicht ­–, wie lange der Fall zurückliegt, ob es um ein Gewaltdelikt geht, ob ein Freispruch vorliegt, etc… Ob die Information aus einem öffent- lichen Dokument stammt oder aus der Presse spielt dabei ebenfalls eine Rolle.

Die Anträge sind sehr unterschiedlich. Beispielsweise gab es unter den Fällen aus Spanien einen Antragsteller, der den Link zu einem Nachrichtenartikel gelöscht haben wollte, in dem behauptete wurde, er sei im Polizeiregister geführt, weil er vor etwa 50 Jahren einen Menschen überfahren habe, der daraufhin verstorben sei. Google löschte die Information aus seinem Index, aufgrund der langen Zeit, die seitdem verstrichen ist. Ein anderer wollte eine Nachricht aus dem Jahr 1994 und einen Forumseintrag von 2007 löschen lassen, die von seiner Vergangenheit als Führungspersönlichkeit des politischen Arms einer Terrororganisation handeln. In diesem Fall wurden den öffentlichen Informationsinteressen Priorität eingeräumt und die Einträge beibehalten.

Ein Straftäter, der versucht hatte, mit gefälschten Dokumenten die Berichterstattung über seine Verurteilungen zu unterdrücken, flog auf, nachdem schon 293 Links herausgenommen worden waren. Diese wurden später von Google wiederhergestellt.

Bei Personen des öffentlichen Lebens und wenn Informationen durch offizielle Dokumente gestützt werden, behält Google die Einträge normalerweise bei. Dagegen werden oft Links auf Anordnung von Datenschutzbehörden aus den EU-Staaten aus dem Index gelöscht.

Das Google-Formular für den Antrag zur Entfernung eigener Daten aus den Suchergebnissen ist unter dem Link https://tinyurl.com/yadm3b7y zu finden.

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