Sonnenschutz
Das Sozialgericht in Las Palmas hat die Postverwaltung zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt, weil sie den Postboten, die zu Fuß oder mit dem Motorrad unterwegs sind, keine Sonnenschutz-Creme zur Verfügung stellt. Das Ressort für Arbeit und Sozialpolitik der kanarischen Regierung hatte eine entsprechende Klage vor dem Arbeitsgericht mit der Begründung eingereicht, bei der Bewertung des Gefahrenrisikos des Arbeitsplatzes sei die Tatsache nicht berücksichtigt worden, dass die Postboten bei ihrer Arbeit ultravioletten Strahlungen ausgesetzt sind. Sie verlangte eine Entschädigung von 8.196 Euro. Dagegen hatte die Postverwaltung Berufung eingelegt mit der Begründung, sie stelle Sommerbekleidung und Kopfbedeckung zur Verfügung. Das Gericht reduzierte die Strafe daraufhin auf 5.120 Euro.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]