EuGH urteilt gegen befristete Arbeitsverträge im Baugewerbe

Zeitlich befristete Arbeitsverträge für bestimmte Bauprojekte können missbraucht werden, um eine Festanstellung der Mitarbeiter zu umgehen. Foto: EFE

Zeitlich befristete Arbeitsverträge für bestimmte Bauprojekte können missbraucht werden, um eine Festanstellung der Mitarbeiter zu umgehen. Foto: EFE

Der Tarifvertrag verhindert den Missbrauch nicht

Madrid – Im spanischen Bauwesen gibt es eine spezielle Form des Arbeitsvertrages, den „Contrato fijo de obra“, der, unabhängig von der Dauer der Beschäftigung, für ein bestimmtes Bauvorhaben geschlossen wird und mit dessen Vollendung ausläuft. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aufgrund einer Anfrage des Sozialgerichts 14 von Madrid beschieden, dass die diesbezügliche Regelung des geltenden Bau-Tarifvertrages den Missbrauch dieser Vertragsform nicht verhindert. Der rechtswidrigen Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen zur Vermeidung der vorgeschriebenen Festanstellung der Arbeiter ist Tür und Tor geöffnet.

Der EuGH bezieht sich auf den Fall eines Bauarbeiters, der seinen ersten Vertrag bei der Firma Obras y Servicios Públicos SA im Jahr 1996 unterschrieb. Als die Lizenz 2017 auf die Firma Acciona Agua überging, klagte der Arbeiter auf Anerkennung seiner langen Betriebszugehörigkeit und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Sozialgericht in Madrid entschied, dass die Firma die gesamte Kette von befristeten festen Bau-Arbeitsverträgen für die Länge der Betriebszugehörigkeit anerkennen müsse.

Außerdem stellte das Sozialgericht fest, dass der spanische Tarifvertrag – im Widerspruch zum Rahmenabkommen des Europarates – die Erneuerung der „Contratos fijos de obra“ erlaube, und leitete die Frage deshalb an den EuGH weiter, der diese Einschätzung bestätigte. Wenn sich erweise, dass der Kläger Opfer einer unrechtmäßigen Aneinanderreihung von befristeten Verträgen geworden sei, müsse ihm der Status der unbefristeten Beschäftigung zuerkannt werden.

Zu den Maßnahmen der Reform, welche das Arbeitsministerium vorbereitet, um dem hohen Anteil an befristeten Arbeitsverhältnissen entgegenzuwirken, gehört auch die Abschaffung der für die Durchführung eines bestimmten Projekts befristeten Arbeitsverträge (Contratos por obra y servicio). Mit der Abschaffung dieser Vertragsform, die sich unkontrolliert auch in anderen Branchen ausgebreitet hat, wäre die befristete Arbeit auf höchstens ein Jahr beschränkt.

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