Gesetzentwurf zur Garantie der sexuellen Freiheit gebilligt

Die Ministerin für Gleichstellung im Kabinett von Pedro Sánchez, Irene Montero. Der Gesetzentwurf wurde vom Ministerium für Gleichstellung und vom Justizministerium vorangetrieben. Foto: La Moncloa

Die Ministerin für Gleichstellung im Kabinett von Pedro Sánchez, Irene Montero. Der Gesetzentwurf wurde vom Ministerium für Gleichstellung und vom Justizministerium vorangetrieben. Foto: La Moncloa

Madrid – Der Ministerrat billigt den Gesetzentwurf zur umfassenden Garantie der sexuellen Freiheit, auch bekannt als das „nur ja ist ja“-Gesetz. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass jedes Opfer von sexueller Gewalt auf seinem Weg durch die Gerichte begleitet wird und Zugang zu umfassender Wiedergutmachung hat.

Das zukünftige Gesetz schlägt ein grundlegendes Umdenken vor, indem es das ganze Gewicht des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Straftat auf die Zustimmung der Frauen legt und nicht auf die Haltung des Widerstands oder der Passivität der Opfer.

Das künftige Gesetz befasst sich mit der gesamten Bandbreite sexueller Gewalt, angefangen bei der Belästigung auf der Straße, Aggression, Ausnutzung der Prostitution, bis zum Femizid. Femizid wird definiert als die Tötung einer Frau durch einen oder mehrere Männer, weil sie eine Frau ist. Zum ersten Mal wird der Begriff Femizid in einen spanischen Gesetzestext aufgenommen. Das Gesetz enthält auch einen Abschnitt zur Bekämpfung von Zuhälterei und Verhalten, dass das Prostitutionsgewerbe begünstigt. Ebenfalls sexuelle Gewalt, die im digitalen Umfeld verübt wird, wie zum Beispiel, nicht einvernehmliche Pornografie, aber auch weibliche Genitalverstümmelung, Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder Zwangsheirat werden im Gesetz anerkannt.

Das Gesetz sieht Änderungen im Strafgesetzbuch vor, um Verhaltensweisen zu kriminalisieren, die bisher nicht strafbar waren. Es sieht ebenfalls Verfahrensreformen und Ressourcen vor, um Frauen und Kinder, die Opfer solcher Gewalt wurden, zu begleiten und ihr Leiden an institutioneller Gewalt zu verhindern.

Das neue Gesetz sieht jedoch keine generelle Erhöhung oder Verringerung der Strafen vor, außer bei sexueller Belästigung. In diesem Fall werden die Strafen verschärft und in Fällen von gefährdeten Opfern können sie bis zu 12 Monate betragen. Derzeit liegt die Obergrenze bei sieben Monaten. Bei Straftaten gegen Minderjährige unterscheidet das Gesetz zwischen Missbrauch ohne Zwang (mit Zustimmung, die bei einem Minderjährigen als ungültig angesehen wird) und Missbrauch mit Zwang (ohne Zustimmung). Ersteres wird mit bis zu 10 Jahren, letzteres mit bis zu 15 Jahren bestraft.

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