Neuartiger Nachweis für weibliche Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt


Demomstration gegen Gewalt an Frauen in Madrid. Fotos: EFE

Das Dokument soll landesweit direkten Zugang zu Schutz und finanzieller Unterstützung ermöglichen

Madrid – Von Januar bis Anfang April wurden 15 Frauen von ihren aktuellen oder ehemaligen Lebenspartnern ermordet. Nicht eine hatte den Täter im Vorfeld angezeigt. Seit 2003 sind es 990 Frauen, die infolge geschlechtsspezifischer Gewalt umgebracht wurden. Laut offiziellen Daten hatten drei von vier der Opfer keine Anzeige erstattet.

Die Opfer wenden sich meist aus Angst vor ihrem Peiniger, wegen der Befürchtung, auf Unverständnis zu treffen, oder aus mangelndem Bewusstsein für die Gefahr für ihr Leben nicht an die Behörden. Das Fehlen einer Anzeige sollte jedoch kein Grund dafür sein, dass die Frauen keine Unterstützung und keinen Schutz, beispielsweise vonseiten der Sozialdienste, erhalten.

In diesem Sinne haben sich der Staat und die Regionen an einen Tisch gesetzt und beschlossen, ein einziges Dokument zu schaffen, welches den Status der Frau als Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt nachweist und in allen Regionen gilt. Mit diesem Nachweis soll die Betroffene schnell, unbürokratisch und überall Zugang zum vollen Leistungskatalog erhalten. Das Dokument soll von den Sozialdiensten ausgestellt werden können.

Das Gesetz gegen die geschlechtsspezifische Gewalt von 2004 sieht vor, dass die Opfer durch Polizisten oder Richter ihren Status bestätigen lassen müssen, um ihre Rechte am Arbeitsplatz – wie beispielsweise die Zuweisung einer anderen Stelle im Unternehmen, die Anpassung der Arbeitszeiten oder die zeitweise Freistellung – in Anspruch nehmen zu können. Das wird mit dem neuen Dokument nicht mehr nötig sein.

Laut dem EU-Abkommen von Istanbul, das Spanien 2014 unterzeichnete, darf die Leistung der Dienste nicht von dem Willen des Opfers zur Einleitung rechtlicher Schritte oder zur Aussage gegen den Täter abhängen.

Dank dem neuen Nachweis, der in allen Regionen gilt, müssen die Opfer nicht erneut um eine Bestätigung ersuchen, wenn sie vor dem Angreifer in eine andere Region flüchten. Auf den mutmaßlichen Täter hat das Dokument keine Auswirkung, er wird nicht benannt. Der Nachweis soll allein dem Opfer bei der Flucht vor der Gewalt helfen. Es reicht der Besuch eines Sozialdienstes, um den Nachweis zu erhalten, und mit ihm finanzielle Hilfen und Schutz zu erlangen.

Marta Cárdaba, Expertin in geschlechtsspezifischer Gewalt, erklärte, Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt würden insbesondere bei den Gesundheitszentren und den Sozialdiensten entdeckt. Deren Mitarbeiter müssten entsprechend geschult sein.

Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten Hilfe unter der Telefonnummer 016, die auf der Telefonrechnung nicht erscheint, aber aus dem Anrufverzeichnis gelöscht werden muss.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.